Das Zeichen für "st" beginnt an der Oberlinie mit einer Wellenlinie (ähnlich dem "v" oder dem Kürzel für "auf"). Es endet dann in einer Fußschleife wie das Zeichen für "sch".
Das Zeichen für "st" wird aber nur am Wortanfang verwendet, dort wo man es als [scht] ausspricht. (Beispiel: Stefan, Student, stellen)
Durch vorangestellte Vorsilben oder bei zusammengesetzten Wörtern kann diese "st" auch im Wortinneren (aber am Anfang eines Teilwortes stehen) (Beispiel: Werksstudent, bestellen, Gestell, gestalten)
Ein "st" innerhalb des Wortstamms oder am Wortende wird nicht mit diesem Zeichen geschrieben. (Beispiel: Ast, Rast, angefasst)
In Fremdwörtern DARF IMMER das Zeichen für "st" geschrieben werden.
Wiener Urkunde § 9, Punkt 3: "Anlaut-st und -str, Abstrich-t und -tr dürfen im Wortinnern von Fremdwörtern und Eigennamen immer verwendet werden." (Beispiele: akustisch, kostümiert, abstrakt, Distrikt, aktiv, Aktivität, Artikel, Attentäter, diktieren, Fantast, Kartoffel, Martin, Montage, Optiker, Partisan, Porto, Sektor, sentimental, Sekt, Sekte, Sekten)
Durch die Regel (§ 9, Punkt 3) werden die Wortbilder grafisch günstiger.