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Usuario:Thirunavukkarasye-Raveendran/Biologie

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Fachwortschatz Chemie, Biologie, Physik, Mathematik


FACHWORTSCHATZ BIOLOGIE

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1. Einführung in die Biologie

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1.1. Aufgabe der Biologie
1.2. Bedeutung der Biologie

1.3. Merkmale der Lebewesen

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----------------------
die Abgabe, o. (= ohne Plural)
die Aufnahme, o. (= ohne Plural)
der Bau, o. (= ohne Plural)
bekämpfen A (verlangt den Akkusativ)
bestehen aus D (verlangt den Dativ), bestand, bestanden
bewegen, sich
biologisch
die Einführung, -en (Plural: Einführungen)
erkennen A (an D - anerkennen verlangt Dativ), erkannte, erkannt
die Form, -en
fort/bewegen, sich
mit Hilfe G (verlangt den Genitiv)
das Lebewesen, - (Plural ist identisch mit Singular)
das Licht, o.
das Merkmal, -e (Plural: Merkmale)
die Natur, o.
nützlich
die Pflanze, -n
reagieren auf A
die Reaktion, -en
der Reiz, -e
schädlich
der Stoff, -e
der Stoffwechsel, o.
die Umwelt, o.
vermehren, sich
der Vorgang, -e
wachsen, wuchs, gewachsen (sein) (ist gewachsen)
das Wachstum, o.
wissenschaftlich
die Zelle, -n
der Zusammenhang, -ä-e (Plural: Zusammenhänge)
----------------------

1.4. Der Bau der Lebewesen

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die Abbildung, -en
der Arm, -e
die Atmung, o. (= ohne Plural)
der Aufbau, o. (= ohne Plural)
das Auge, -n
das Bakterium, Bakterien
der Bauch, -äu-e
das Bein, -e
beschreiben A, beschrieb, beschrieben
das Blatt, -ä-er (Plural: Blätter)
die Blüte, -n
der Boden, -ö- (Plural: Böden)
die Brust, -ü-e (Plural: Brüste)
der Darm, -ä-e (Plural: Därme)
dienen zu D
einzellig
erfüllen eine Funktion
fest
flüssig
die Frucht, -ü-e (Plural: Früchte)
die Funktion, -en
das Gewebe, - (Plural: unverändert)
die Interzellularsubstanz, -en
der Körper, -
der Körperteil, -e
der Magen, -ä-en
das Mikroskop, -e
die Nase, -n
das Ohr, -en
das Organ, -e
der Organismus, Organismen
das Organsystem, -e
der Ort, -e
der Rücken, -
der Stengel, -
die Substanz, -en
vielzellig
die Wurzel, -n
----------------------

2. Zellen- und Gewebelehre

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2.1. Der Bau der Zellen

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----------------------
der Bestandteil, -e
die Cellulose
der Chloroplast, -en
dick
dünn
die Einheit, -en
das Eiweiß, -e
enthalten A, enthielt, enthalten
das Fett, -e
das Gas, -e
das Gemisch, -e
das Grundplasma, o. (= ohne Plural)
der Kern, -e
das Kohlendioxid. o. (= ohne Plural)
das Kohlenhydrat, -e
lebend
die Membran, -en
menschlich
das Mitochondrium, Mitochondrien
die Organelle, -n
pflanzlich
die Photosynthese, o.
das Ribosom, -en
der Sauerstoff, o.
die Teilung, -en
tierisch
umgeben A,
umgab, umgeben
die Vakuole, -n
die Zellenlehre, o.
der Zellsaft, -ä-e
die Zellwand, -e
das Zentrosom, -en
das Zytoplasma, o.
----------------------
2.2. Die Hauptgruppen der tierischen Gewebe

2.3. Epithelgewebe

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----------------------
äußer- (äußere; äußerer, äußeres)
bedecken A
der Begriff, -e
bilden A
die Binde- und Stützgewebe, Pl. (Singular: das Gewebe)
bindegewebig
das Deckepithel, -ien
definieren A
dickwandig
die Drüse, -n
das Drüsenepithel, -ien
dünnwandig
einschichtig
ein/teilen in A, nach D
das Epithel, -ien
erschließen A,
erschloss, erschlossen
die Funktion haben, zu
der Hauptbestandteil, -e
die Haut, -äu-e
der Oberbegriff, -e
die Oberfläche, -n
die Schicht, -en
der Schleim, -e
der Schutz, o.
schützen vor D
das Sekret, -e
das Sinnesepithel, -ien
das Sinnesorgan, -e
die Stütze, -n
stützen A
verarbeiten A
vor/kommen (sein)
zusammen/setzen (sich) aus D
----------------------

2.4. Binde- und Stützgewebe

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----------------------
arm an D
brechen, brach, gebrochen
das Bindegewebe, -
das Calcium, o.
dagegen
dienen als N
der Druck, -ü-e
elastisch
der Embryo, -nen
die Festigkeit, o.
die Fibrille, -n
füllen A
der Knochen, -
der Knorpel, -
locker
reich an D
das Salz, -e
schützen gegen A
die Sehne, -n
der Speicher, -
speichern A
ungeordnet
weich
----------------------

2.5. Muskelgewebe

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----------------------
die Arbeitsweise, o.
aus/sehen, sah aus, ausgesehen
die Energie, o.
die Erregung, -en
erschlaffen (sein)
kontrahieren, sich
die Kontraktion, -en
die Kraft, -ä-e
die Muskelfaser, -n
die Myofibrille, -n
parallel
quer
quergestreift
der Streifen, -
----------------------

2.6. Das Nervengewebe

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----------------------
begründen A
bestimmt-
enden
der Fortsatz, -ä-e
das Gehirn, -e
leiten A
die Leitung, o.
das Mark, o.
der Nerv, -en
die Nervenzelle, -n
das Rückenmark, o.
die Sinneszelle, -n
----------------------
Zusammenfassende Übungen
----------------------
an/wenden A
außen
besitzen A
bezeichnen als A
das Blut, o.
die Definition, -en
die Fähigkeit, -en
flach
das Gefäß, -e
die Lage, -n
mittler- (mittlere, mittlerer, mittleres)
ober-
die Oberhaut, o.
unter-
----------------------

3. Anatomie und Physiologie des Menschen

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3.1. Das Stütz- und Bewegungssystem

3.1.1. Die Knochen

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----------------------
die Anatomie, o.
anatomisch
beweglich
das Dickenwachstum, o.
durch/schneiden A, schnitt durch, durchgeschnitten
die Flüssigkeit, -en
der Fuß, -ü-e
das Gelenk, -e
die Hand, -ä-e
hochentwickelt
der Hohlraum, -äu-e
innen
im Inneren von
die Knochenhaut, o.
kompakt
das Längenwachstum, o.
längs
die Muskulatur. -en
die Physiologie, o.
die Reibung, o.
die Röhre, -n
der Röhrenknochen, -
das Skelett, -e
so dass
spongiös
teilen, sich
transportieren A
zusammen/wirken
----------------------

3.1.2. Der Bau des Skelets

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----------------------
die Achse, -n
aufrecht
das Becken, -
der Beckengürtel, -
befestigen an
biegen A, bog, gebogen
der Bogen, -
das Brustbein, -e
der Brustkorb, -ö-e
das Ellbogengelenk, -e
der Finger, -
das Gesicht, -er
der Gesichtsschädel, -
die Gliedmaßen, Pl. (Singular: die Gliedmaße; ungebräuchlich)
hinter-
der Hirnschädel, -
das Knie, -
die Kniescheibe, -n
die Kugel, -n
link-
der Oberschenkel, -
recht-
die Rippe, -n
röhrenförmig
die Säule, -n
der Schädel, -
die Scheibe, -n
die Schulter, -n
der Schultergürtel, -
der Stamm, -ä-e
das Stammskelett, -e
der Unterarm, -e
der Unterschenkel, -e
vorder- (vordere, vorderer, vorderes)
der Wirbel, -
die Wirbelsäule, -n
das Wirbeltier, -e
die Zehe, -n
----------------------

3.1.3. Die Muskulatur

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----------------------
aktiv
der Antagonist, -en
außer D
beugen A
der Beuger, -
bewirken A
einzeln
entgegengesetzt
fort/setzen, sich
heben A, hob, gehoben
hervor/rufen A, rief hervor, hergerufen
die Hülle, -n
je - desto
körperlich
kräftig
der Schaden, -ä-en
stark
strecken A
der Strecker, -
der Synergist, -en
verhindern A
in dieser Weise
wirken als N
die Wirkung, -en
ziehen (A), zog, gezogen
----------------------
3.2. Das Verdauungssystem
3.2.1. Einführung in den Stoff- und Energiewechsel

3.2.2. Die Bestandteile unserer Nahrung

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----------------------
ab/bauen A
die Assimilation. o.
auf/treten, trat auf, aufgetreten (sein)
aus/werten A
der Bedarf (an), o.
die Bevölkerung, o.
biochemisch
die Carbonsäure, -n
das Disaccharid, -e
die Dissimilation, o.
eiweißreich
das Element, a
energiearm
der Energiewechsel, o.
das Enzym, -e
der Ergänzungsstoff, -e
ergeben A, ergab, ergeben
ernähren, sich
fettlöslich
führen zu D
funktionsfähig
das Genussmittel, -
gering
gewinnen A, gewann, gewonnen
die Glucose = die Glukose, o.
das Glycogen = das Glykogen, o.
das Glycerin = Glyzerin, o.
Joule (J)
kaum
die Kindersterblichkeit, o.
der Kohlenstoff, o.
es kommt zu D
kompliziert
körpereigen
körperfremd
die Maltose, o.
der Mangel (an), o.
die Mangelkrankheit, -en
das Mittel, -
das Molekül, -e
das Monosaccharid, -e
der Nährstoff, -e
die Nahrung, o.
das Nahrungsmittel, -
das Öl, -e
organisch
das Polysaccharid, -e
die Rachitis, o.
das Rind, -er
die Säure, -n
die Summenformel, -n
der Überschuss (an), Überschüsse
um/wandeln A
die Verbindung, -en
die Verdauung, o.
verstehen A unter D
das Vitamin, -e
vor allem
vorhanden
der Wasserstoff, o.
wasserunlöslich
----------------------

3.2.3. Die Enzyme

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----------------------
ab/laufen, lief ab, abgelaufen (sein)
die Amylase, -n
außerhalb G
basisch
beeinflussen A
beweisen A. bewies, bewiesen
die Bezeichnung, -en
der Biokatalysator, -n
eiweißspaltend
die Formel, -n
die Höhle, -n
die Hydrolase, -n
der Kanal, -äl-e
der Katalysator, -en
die Lipase, -n
die Maltase, o.
materiell
die Mundhöhle, -n
normal
optimal
physiologisch
das Polypeptid, -e
die Protease, -n
das Protein, -e
der Prozess, -e
sauer
spalten A
übertragen A
verbrauchen A
verdauen A
die Wirkgruppe, n
wirksam
zerlegen A in A
zusammengesetzt sein aus D
der After, -
die Blase, -n
der Blinddarm, -ä-e
der Darmsaft, o.
der Dickdarm. -ä-e
der Dünndarm, -ä-e
das Duodenum, Duodena
erfolgen (sein)
die Falte, -n
feucht
die Gallenblase, -n
der Gallensaft, o.
kauen (A)
der Kot, o.
die Leber, -n
die Lippe, -n
der Magensaft, -ä-e
mischen A
das Pankreas
der Rest, -e
der Ring, -e
der Schlauch, -äu-e
die Schleimhaut, -äu-e
schließen A, schloß, geschlossen
schlucken (A)
der Speichel, o.
die Speiseröhre, -n
der Transport, o.
übrig- (übrige, übrigen)
vermindern A
die Wand, -ä-e
zerkleinern A
die Zotte, -n
----------------------

3.2.5. Die Arbeit der Verdauungsorgane

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----------------------
an/regen A
bzw. (beziehungsweise)
die Gallensäure, -n
gelangen in A (sein)
geschehen, geschah, geschehen (sein)
nach kurzer Zeit
die Lymphe, o
das Lymphgefäß, -e
möglichst
die Operation, -en
reagieren basisch
resorbieren A
unverdaut
verdaulich
der Zustand, -ä-e
----------------------
3.3. Das Atmungssystem
3.3.1. Die Organe des Atmungssystems

3.3.2. Die Atembewegungen

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----------------------
die Alveole, -n
an/feuchten A
die Atemluft, o.
der Atemweg, -e
das Atmungsorgan, -e
aus/atmen
der Austausch, o.
befindlich
Bronchien
dadurch, dass
das Diaphragma, Diaphragmen
ein/atmen
erwärmen A
fest/halten A, hielt fest, festgehalten
fließen, floss, geflossen (sein)
die Folge, -n
haben zur Folge, dass
fühlen A
der Geruch, -ü-e
das Haar, -e
infolge G
die Kapillare, -n
der Kehlkopf, -ö-e
die Luft, o.
die Luftröhre, -n
maximal
die Menge, -n
die Nasenhöhle, -n
passiv
der Rachen, -
reinigen A
riechen A, roch, gerochen
das Riechepithel, -ien
senken A
der Staub, o.
strömen (sein)
trocken
der Überdruck, -ü-e
verschließen A, verschloss, verschlossen
verzweigen, sich
der Wert, -e
----------------------
3.3.3. Der Gasaustausch
3.3.4. Der Transport der Atemgase im Blut

3.3.5.Krankheiten der Organe des Atmungssystems

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----------------------
aus/tauschen A
binden A, band, gebunden
das Diagramm, -e
diffundieren
die Diffusion, o.
entsprechen D, entsprach, entsprochen
die Entzündung, -en
erhalten (gesund) A, erhielt, erhalten
erkälten, sich
der Erythrozyt, -en
der Farbstoff, -e
die Folge ist, dass
das Hämoglobin, -e
häufig
heilen (A)
homogen
die Infektionskrankheit, -en
intensiv
das Ion, -en
die Konzentration, -en
der Krebs, -e
die Lebensweise, o.
der (das= Liter, -
die Maßnahme, -n
in großer Menge
der Nichtraucher, -
niedrig
pro
relativ
schwach
die Todesursache, -n
die Tuberkulose, o.
umgekehrt
die Verdickung, -en
das (der) Virus, Viren
weg/führen (A)
----------------------
3.4. Das Kreislaufsystem
3.4.1. Die Blutgefäße
3.4.2. Der Blutkreislauf

3.4.3. Das Herz

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----------------------
die Ader, -n
die Aorta, Aorten
die Arterie, -n
drücken
die Druckwelle, -n
der Durchmesser, -
ein/treten, trat ein, eingetreten (sein)
entsprechend
funktionell
gesamt
geschlossen
die Herzkammer, -n
der Herzschlag, -ä-e
hin/führen
die Hohlvene, -n
indem
die Klappe, -n
der Körperkreislauf, -äu-e
der Kreislauf, -äu-e
nachdem
die Pfortader, -n
der Puls, -e
pumpen
schlagen, schlug, geschlagen
schließlich
die Stelle, -n
unterteilen A
die Vene, -n
vereinigen, sich
der Vorhof, -ö-e
der Willen, o.
----------------------
3.4.4. Blut und Lymphe

3.4.5. Krankheiten des Kreislaufsystems

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----------------------
das Blutplasma, o.
dar/stellen A
ein/dringen, drang ein, eingedrungen (sein)
eisenhaltig
erwachsen
der Filter, -
gerinnen, gerann, geronnen (sein)
das Gift, -e
der Knoten, -
der Leukozyt, -en
die Lösung, -en
der Querschnitt, -e
der Schlaf, o.
der Thrombozyt, -en
der Verbrauch, o.
im Vergleich zu
vernichten A
verursachen A vor/beugen D
die Zusammensetzung, -en
wässrig
die Wunde, -n
z. T. (zum Teil)
----------------------

3.5. Der Stoff- und Energiewechsel der Zellen

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----------------------
der Ablauf, -ä-e
das Ammoniak, o.
anorganisch
aus/scheiden A, schied aus, ausgeschieden
autotroph
entfernen A
die Ernährungsweise, -n
erneuern A
fähig (zu)
frei/setzen A
vor sich gehen, ging vor sich, vor sich gegangen
die Gesamtheit, o.
giftig
die Gleichung, -en
halbdurchlässig
heterotroph
innerhalb G
kennzeichnen A
die Materie, o.
die Osmose, o.
die Oxydation, -en
der pH-Wert, -e
das Plasma, o.
regeln A
die Richtung, -en
spezifisch
die Synthese, -n
trennen A
überschüssig
verlaufen,
verlief, verlaufen (sein)
verschwinden, verschwand, verschwunden (sein)
weiter­- (weitere, weiteren, weiteres)
wesentlich
----------------------

3.6. Das Ausscheidungssystem

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----------------------
allmählich
bevor
das Filtrat, -e
der Harn, o.
das Harnkanälchen, -
der Harnstoff, o.
die Kapsel, -n
das Kochsalz, o.
die Niere, -n
das Nierenkörperchen, -
die Nierenrinde, o.
oberhalb G
die Rinde, -n
stickstoffhaltig
die Störung, -en
überflüssig
der Wasserdampf, o.
der Wasserhaushalt, o.
zurück/halten A, hielt zurück, zurückgehalten
----------------------

3.7. Hygiene

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Zusammenfassende Übungen
----------------------
achten auf A
der Alkohol, -e
allseitig
ärztlich
der Bürger, -
damit
ein/tragen A, trug ein, eingetragen
fest/legen A
geistig
das Grundprinzip, -ien
heilbar
die Hygiene, o.
die Körperpflege, o.
sauber
schädigen A
die Seife, -n
das Trinkwasser, o.
die Übersicht, -en
der Zweck, -e
----------------------

4. Zoologie

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4.1. Einführung in die Systematik

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----------------------
ab/nehmen, nahm ab, abgenommen
die Annelida, Pl.
die Art, -en
die Arthropoda, Pl.
die Beziehung, -en
die Chordata, Pl.
die Coelenterata, Pl.
fossil
die Gattung, -en
geschlechtlich
der Lebensraum, -äu-e
das Metazoon, Metazoen
die Milliarde, -n
nahe verwandt
die Nemathelminthes, Pl.
die Ordnung, -en
die Plathelminthes, Pl.
das Protozoon, Protozoen
das Reich, -e
der Stamm, -ä-e
der Stammbaum, -äu-e
das System, -e
die Urform, -en
das Wirbeltier, -e
zu/nehmen, nahm zu, zugenommen
----------------------

4.2. Protozoen

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----------------------
die Amöbe, -n
erregen A
der Erreger, -
der Faktor, -en
der Flagellat, -en
das Flagellum, Flagellen
----------------------
4.3. Metazoen

4.4. Coelenterata

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----------------------
befruchten A
differenzieren, sich
dorsal
einzig
das Ektoderm, -e
das Entoderm, -e
im Gegensatz zu
das Geschlechtsorgan, -e
die Individualentwicklung, o.
kaudal
kranial
das Land, o.
männlich
das Netz, -e
obwohl
die Öffnung, - en
radiärsymmetrisch
die Stammesentwicklung, o.
ursprünglich
ventral
weiblich
zweiseitig-symmetrisch
----------------------
4.5. Plathelminthes
4.6. Nemathelminthes

4.7. Annelida

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----------------------
der Bandwurm, -ü-er
der Faden, -
getrenntgeschlechtig
die Kutikula, o.
langgestreckt
der Leberegel, -
die Leibeshöhle, -n
platt
der Regenwurm, “er
rund
das Segment, -e
segmentiert
seitlich
die Trichine, -n
typisch
der Wurm, -ü-er
zusammen/fassen zu
der Zwitter, -
----------------------
4.8.1. Äußerer Körperbau der Insekten

4.8.2. Innerer Körperbau der Insekten

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----------------------
das Abdomen, -
angepasst an A
die Antenne, -n
das Chitin, o.
die Epidermis
fein
der Floh, -ö-e
der Flügel, -
gasundurchlässig
die Gestalt, -en
häuten, sich
das Insekt, -en
der Käfer, -
die Larve, -n
mehrmals
die Mundwerkzeuge, Pl.
offen
das Röhrchen, -
der Saft, -ä-e
saugen
der Schmetterling, -e
stechen, stach, gestochen
der Thorax, -e
die Trachea
verlassen A, verließ, verlassen
während
wirbellos
----------------------
4.8.3. Entwicklung der Insekten

4.8.4. Bedeutung der Insekten

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----------------------
ab/weichen von, wich ab, abgewichen (sein)
die Bestäubung, -en
die Biene, -n
ersetzen A
das Gebiet, -e
geschlechtsreif
der Hautflügler, -
die Häutung, -en
das Heilmittel, -
das Holz, -ö-er
der Honig, -e
die Imago, Imagines
die Metamorphose, -n
der Nutzen, o.
die Puppe, -n
die Schabe, -n
der Schädling, -e
vollkommen
die Wanze, -n
auf geschlechtlichem Wege
zusätzlich
der Zweiflügler, -
----------------------

4.9. Chordata (4.9.-4.9.5.)

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----------------------
ab/stammen von
das Amphibium, Amphibien
die Austrocknung, o.
die Chorda, -e
durchbluten A
die Feder, -n
die Flosse, -n
folglich
der Frosch, -ö-e
gleichwarm
die Grundlage, -n
hervor/gehen aus, ging hervor, hervorgegangen
das Horn, o.
die Kieme, -n
die Kiemenspalte, -n
das Krokodil, -e
in der Lage sein zu
das Lanzettierchen, - (= Lanzettfischchen)
legen
Eier
das Nervenrohr, -e
das Reptil, -ien
der Säuger, -
der Schädellose, -n
die Schlange, -n
die Schuppe, n
die Stufe, -n
vierbeinig
der Vogel, -ö-e
vollständig
der Vorderdarm, -e
wechselwarm
wenn auch
zurück/bilden, sich
----------------------

4.9.6. Säuger

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----------------------
der Affe, -n
auf/weisen A, wies auf, aufgewiesen
der Backenzahn, -e
der Eckzahn, -ä-e
die Feststellung, -en
das Gebiss, Gebisse
die Geburt, -en
der Huf, -e
der Hund, -e
das Junge, -n
konstant
in starkem Maße
die Maus, -e
der Nager, -
der Paarhufer, -
das Pferd, -e
die Plazenta, Plazenten
der Primat, -en
die Ratte, -n
das Raubtier, -e
der Schneidezahn, -e
das Schwein, -e
der Schweiß, o.
die Sohle, -n
speziell
spitz
der Unpaarhufer, -
der Uterus, Uteri
zur Welt bringen A
zwar
----------------------

4.10. Vergleichende Anatomie der Wirbel­tiere

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----------------------
analog
die Anlage, -n
bedingen A
berücksichtigen A
betreffen A, betraf, betroffen
der Beweis, -e
die Biogenetische Grundregel
die Differenzierung
dünnhäutig
erhalten bleiben, blieb erhalten, erhalten geblieben (sein)
gleichartig
hart
homolog
die Mutation, -en
nach/weisen A, wies nach, nachgewiesen
die Phase, -n
rudimentär
der Schwanz, -e
die Selektion, o.
die Steppe, -n
der Urvogel, -ögel
vererben A
im Verlauf G
zurück/führen auf A
----------------------

4.11. Entwicklung des Menschen

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----------------------
an/passen, sich an A
der Baum, -äu-e
doppelt
das Feuer, o.
der Frühmensch, -en
krümmen, sich
der Menschenaffe, -n
die Menschwerdung, o.
morphologisch
die Rasse, -n
schaffen A, schuf, geschaffen
der Schimpanse, -n
S-förmig
der Stein, -e
die Unterdrückung, o.
verurteilen A
der Urmensch, -en
das Werkzeug, -e
----------------------

5. Bakteriologie

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5.1. Bau, Stoffwechsel und Lebensweise der Bakterien

[editar]
----------------------
aerob anaerob
der Bazillus, Bazillen
die Chemosynthese, o.
die Dauerspore, -n
echt
ein/schließen A, schloß ein, eingeschlossen
farblos
die Fäulnis, o.
die Gärung, -en
gegenseitig
keimen
die Milchsäure, o.
der Saprophyt, -en
stäbchenförmig
der Symbiont, -en
widerstandsfähig
----------------------

5.2. Bedeutung der Bakterien

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----------------------
der Antikörper, -
düngen (A)
der Dünger, -
der Durchfall, -ä-e
empfindlich
entziehen A, entzog, entzogen
die Ernte, -n
die Forstwirtschaft, o.
genügend
die Heilimpfung, -en
impfen A
indirekt
die Infektion, -en
die Inkubationszeit, -en
das Knöllchen, -
konservieren A
die Kontrolle, -n
das Krankheitsbild, -er
kühlen (A)
lebensgefährlich
die Leguminose, -n
die Müdigkeit, o.
salzen A
die Sauberkeit, o.
die Schutzimpfung, -en
das Toxin, -e
trocknen A
unbrauchbar
die Verbreitung, o.
zuckern A
und zwar
----------------------

6. Botanik

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6.1. Bau und Funktion der Organe von Samenpflanzen

6.2. Pflanzliche Gewebe

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----------------------
an/fertigen A
der Ast, -e
die Atemhöhle, -n
das Bildungsgewebe, -
die Blattader, -n
die Botanik, o.
eng
festigen A
das Fruchtblatt, -er
der Fruchtknoten, -
das Gefäß, -e
aus welchem Grund
der Interzellularraum, e
die Holzfaser, -n
das Kambium, Kambien
das Keimblatt, -ä-er
das Kelchblatt, -ä-er
die Knospe, -n
das Korkgewebe, -
das Kraut, -äuter
das Kronblatt, -ätter
das Laubblatt, -ätter
das Leitbündel, -
die Palisadenschicht, -en
das Parenchym, -e
der Pollen, -
der Reservestoff, -e
die Rinde, -n
der Samen, -
die Samenpflanze, -n
die Schwammschicht, -en
die Siebröhre, -n
der Siebteil, -e
die Sonnenblume, -n
sowohl - als auch
die Spaltöffnung, -en
der Spross, Sprosse
die Sprossachse, -n
das Staubblatt, -ätter
überziehen A, überzog, überzogen
um/bilden A
das Wurzelhaar, -e
der Zentralzylinder, -
das Zuckerrohr, o.
die Zuckerrübe, -n
----------------------
6.3. Lebenserscheinungen der Pflanzen

6.3.1. Wasserhaushalt der Pflanzen

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----------------------
bewässern
durch/lassen A, ließ durch, durchgelassen
entgegen D
entwässern A
die Erscheinung, -en
erst wenn
die Feuchtigkeit, o.
hemmen A
konzentriert
nass, nasser, nasseste
normalerweise
osmotisch
pressen A
quellen, quoll, gequollen (sein)
ruhen
sättigen A
die Schließzelle, -n
die Schwerkraft, o.
sinken, sank, gesunken (sein)
der Spalt, -e
steigen, stieg, gestiegen (sein)
die Transpiration, o.
verdunsten (sein)
der Verlust, -e (an)
der Wassergehalt, o.
auf diese Weise
welken (sein)
der Wind, -e
----------------------

6.3.2. Stoff- und Energiewechsel der Pflanzen

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----------------------
das Adenosindiphosphat, das; o.
an/steigen, stieg an, angestiegen (sein)
der Ausgangsstoff, -e
betrachten A
das Chlorophyll, -e
endotherm
die Energiequelle, -n
erfordern A
erläutern A
exotherm
die Intensität, o.
das Kalium, o.
nachts
das Nährsalz, -e
der Phosphatrest, -e
der Pilz, -e
plötzlich
die Reduktion, -en
reduzieren A
der Schwefel, o.
verdoppeln A
verloren/gehen, ging verloren, verlorengegangen (sein)
zustande/kommen, kam zustande, zustande gekommen (sein)
----------------------

6.3.3. Wachstum und Individualentwick­lung der Pflanzen

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----------------------
ausdauernd
bestimmen A
blühen
einjährig
die Eizelle, -n
das Hormon, -e
der Jahresring, -e
der Nachkomme, -n
die Narbe, -n
die Palme, -n
primär
richten, sich nach
die Samenanlage, -n
die Schale, -n
sekundär
der Strauch, -er
synthetisch
weit verbreitet
der Wechsel, -
zeitlich
zersetzen A
zu/ordnen D, A
----------------------

6.4. System der Pflanzen

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----------------------
die Alge, -n
der Apfel, -
der Bedecktsamer, -
betrachten A als A
beziehen, sich auf, bezog, bezogen
die Bohne, -n
einkeimblättrig
die Erdnuss, Erdnüsse
die Farnpflanze, -n
fünfzählig
gegenüber D
das Getreide, -
das Gras, -ä-er
der Halm, -e
der Hefepilz, -e
das Korn, -ö-er
der Mais, o.
das Mehl, -e
das Moos, -e
das Nachtschattengewächs, -e
der Nacktsamer, -
die Nadel, -n
der Nadelbaum, -äu-e
der Paprika, o.
das Penicillin, o.
eine Reihe von
das Rosengewächs, -e
der Schimmelpilz, -e
schmal
die Spore, -n
die Sporenpflanze, -n
die Sprosspflanze, -n
in Symbiose leben mit
der Tabak, -e
der Zapfen, -
zweikeimblättrig
----------------------

7. Ökologie

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----------------------
abiotisch
der Abstand, -ä-e
ab/stoßen A, stieß ab, abgestoßen
die Analyse, -n
der Anbau, o.
an/bauen A
die Baumwolle, o.
befallen A, befiel, befallen
biotisch
der Biotop, -e
die Biozönose, -n
die Bodenbearbeitung, o.
charakteristisch
der Einzeller, -
die Eizelle, -n
der Ektoparasit, -en
der Endwirt, -e
eng begrenzt
die Entfernung, o.
ent/nehmen D, A, entnahm, entnommen
der Entoparasit, -en
der Entzug, o.
erforderlich
die Erkrankung, -en
die Ertragsminderung, -en
extrem
die Finne, -n
die Fruchtfolge, -n
geeignet
das Geschlecht, -er
das Gleichgewicht, -e
das Glied, er
herrschen
die Humanmedizin, o.
isolieren A
das Klima, -s
komplex
die Kulturpflanze, -n
in bestimmtem Maße
das Maximum, Maxima
der Mehltau, o.
der Mikroorganismus, -organismen
das Minimum, Minima
die Mittel, PI.
der Mittelwert, -e
das Myzel, -ien
der Nachkomme, -n
negativ
neutral
die Ökologie, o.
das Ökosystem, -e
der Pilz, -e
die Planung, -en
richten, sich nach
der Rinderbandwurm, -er
der Saugnapf, -ä-e
das Schaf, -e
schwanken
sichtbar
sorgfältig
die Symbiose, -n
systematisch
teilweise
die Tierhaltung, o.
das Unkraut, -er
zur Verfügung stellen
vergiften A
vertragen A, vertrug, vertragen
die Veterinärmedizin, o.
die Wechselbeziehung, -en
weiterhin
der Weizen, o.
der Wind, -e
der Wirtswechsel, -
die Wüste, -n
zerfallen, zerfiel, zerfallen (sein)
der Zwischenwirt, -ä-e
----------------------

8. Regelung im menschlichen Organismus

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----------------------
das Adrenalin, o.
angeboren
aus/lösen A
automatisch
beispielsweise
beschleunigen A
bewusst
der Blutzuckerspiegel, -
der (die) Diabetes, o.
einmalig
ein/wirken auf A
entscheidend
erworben
der Gehalt, o. (an)
das Großhirn, -e
hemmen (A)
der Hirnstamm -e
das Hormon, -e
hormonal
die Hypophyse, -n
der Impuls, -e
das Insulin, o.
der Istwert, -e
das Kleinhirn, -e
koordinieren A
in erster Linie
die Masse, -n
materialistisch
motorisch
die Nebenniere, -n
nerval
peripher
der Reflex, -e
der Reflexbogen, -
der Regelkreis, -e
reizen A
der Säugling, -e
das Sehzentrum, -zentren
die Sekretion, o.
sensibel
sinken, sank, gesunken (sein)
der Sollwert, -e
steigen, stieg, gestiegen (sein)
übergeordnet
unterhalb G
vegetativ
in Verbindung stehen
vorwiegend
zustande/kommen, kam zustande, zustande gekommen (sein)
----------------------

9. Genetik

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----------------------
ab/wechseln
die Anlage, -n
an/ordnen A
an/setzen A
artspezifisch
die Auslese, o.
äußerlich die Base, -n
die Basenpaarung, o.
zu Beginn G
beraten A, beriet, beraten
beruhen auf D
das Chromosom, -en
der Chromosomensatz, -e
der Code, -s
die Diagnose, -n
diploid
die DNS, -
drehen A
die Ebene, -n
ernten A
existieren
färbbar
gegenüber D
das Gen, -e
die Generation, -en
die Genetik, o.
genetisch
haploid
die Häufigkeit, -en
das Huhn, -ü-er
die Humangenetik, o.
hungern
das Individuum, Individuen
jedoch
die Keimzelle, -n
die Kernwaffen, Pl.
komplementär
die Kreuzung, -en
lichtmikroskopisch
das Material, -ien
die Meiose, -n
die Milchleistung, o.
die Mitose, - n
die Mutationsrate, -n
das Nucleotid, -e
pharmazeutisch
das Phenylalanin, o.
die Phenylketonurie, o.
der Pol, -e
die Pore, -n
die Proteinbiosynthese, o.
die Realisierung, -en
reif
die Reihenfolge, -n
die Replikation, -en
die RNS (= RNA), -
die Röntgenaufnahme, -n
die Schwangerschaft, -en
selektieren A
die Sorte, -n
das Spermatozoon, -zoen
stören A
der Strahl, -en
die Tochterzelle, -n
unfruchtbar
die Urkeimzelle, -n
das Verbot, -e
verdoppeln A
die Vererbung, o.
verteilen A
die Verwertung, o.
die Viehhaltung, o.
voll
vor/liegen, lag vor, vorgelegen
im wesentlichen
der Widerspruch, -ü-e
die Wildform, -en
das Zeichen, -
der Zeitraum, -äu-e
zeitweise
züchten A
das Zuchtziel, -e
in zunehmendem Maße
zusammen/hängen, hing zusammen, zusammengehangen
die Zygote, -n
----------------------

10. Embryologie

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----------------------
das Amnion
die Amnionhöhle, -n
auf/lösen A
aus/stoßen A, stieß aus, ausgestoßen
berühren A
das Chorion
der (die) Dotter, -
der Dottersack, -e
der Eileiter, -
ein/betten A
die Embryologie, o.
der Embryonalknoten, -
empfinden A, empfand, empfunden
der Follikel, -
das Fruchtwasser, o.
die Furchung, -en
die Gastrulation, -en
das Glied, -er
der Hoden, -
die Keimblase, -n
das Keimblatt, -ä-er
die Keimdrüse, -n
die Keimesentwicklung, -en
der Keimling, -e
die Keimscheibe, -n
der Leib, -er
die Menstruation, -en
das Mesoderm, -e
die Morula, -e
der Nabel, -
die Nabelschnur, -en
die Nachgeburt, -en
das Ovar, -ien
reifen
reißen, riß, gerissen
die Scheide, -n
schwanger
das Spermium, Spermien
die Wehe, -n
der Zwilling, -e


FACHWORTSCHATZ MATHEMATIK

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1. Mengen

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der Ausdruck, =e
bestehen aus D
bestand, bestanden
betrachten A
das Diagramm, -e
die Diflferenzmenge, -n
die Durchschnittsmenge, -n
echt
das Element, -e
endlich
erkennen A
folgendermaßen
die Form, -en
gelten
galt, gegolten
gerade
leer
die Menge, -n
das Mengendiagramm, -e.
mi ndestens
natürlich
obig
das Symbol, -e
trivial
unendlich
ungerade
die Vereinigungsmenge, -n
wahr
das Zeichen, -

2. Grundbegriffe der Geometrie

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der Anfangspunkt, -e
die Angabe, -n
an/geben A
gab an, angegeben
die Anmerkung, -en
die Aussage, -n
bedeuten A
der Begriff, -e
bezeichnen als A
definieren A
die Definition, -en
das Dreieck, -e
die Dreiecksfläche, -n
eben
die Ebene, -n
der Eckpunkt, -e
der Endpunkt, -e
existieren
die Figur, -en
formulieren A
die Formulierung, -en
die Gerade, -n
die Gleichung, -en
die Grundfigur, -en
die Grundrelation, -en
innen
das Innere, o.
innerhalb G
die Kante, ~n
linear
räumlich
die Relation, -en
der Scheitel, -
der Schenkel, -
die Seite, -n
Seite eines Dreiecks
der Strahl, -en
die Strecke, -n
die Übersicht, -en
veranschaulichen A
das Viereck, -e
die Weise
in der gleichen Weise
der Winkel, -
der Würfel, -
zusammen/hängen
hing zusammen,
zusammengehangen
zusammenhängend
zusammenhängende Punktmenge

3. Definitionen von Objekten

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ab/leiten A
das Atom, -e
benachbart
berücksichtigen A
beziehen sich auf A bezog, bezogen
bezüglich
charakteristisch
das Ding, -e
die Definitionsart, -en
ehe
Engels, Friedrich (28. 11. 1820
bis 5. 8. 1895)
enthalten A
enthielt, enthalten
entspringen D
entsprang, entsprungen (sein)
fern - nah
fordern A
die Forderung, -en
eine Forderung stellen an A
die Gegenseite, -n
die Gestalt
Gestalt einer Figur
ideal - real
die Kenntnis, -se
materiell
das Mengendiagramm, -e
nah - fern
nirgends
der Oberbegriff, -e
die Obermenge, n
das Objekt, -e
objektiv - subjektiv
parallel
das Parallelogramm, -e
real - ideal
die Realität
objektive Realität
das Rechteck, -e
der rechte Winkel
der Rhombus, Rhomben
das Schema, -s
der Schritt, -e
das Trapez, -e
typisch
der Ursprung, o.
zusammen/stellen A

4. Definitionen von Relationen

[editar]
der Abstand, =e
ähnlich
die Ähnlichkeit
aufeinander
begründen A
beliebig
berühren A
der Berührungspunkt
der Berührungsradius
beschreiben A
beschrieb, beschrieben
der Bogen, -
die Diagonale, -n
der Durchmesser, -
einander
eindeutig
die Einheit, -en
entsprechend D
erkennen A
der Flächeninhalt, -e
folgendermaßen
die Formel, -n
die Gegenseite, -n
gleichartig
die Gleichheitsrelation
gleichliegend
der Grad, -
halbieren A
die Höhe, -n
kongruent
die Kongruenz
die Kongruenzrelation
konstruieren A
die Konstruktion, -en
die Lage, -n
der Mittelpunkt, -e
die Mittelsenkrechte, -n
orthogonal
die Orthogonale, -n
die Orthogonalität
paarweise
die Parallele, -n
die Parallelität
der Peripheriewinkel, -
die Proportion, -en
proportional
der Proportionalitätsfaktor, -en
die Quadratwurzel, -n
der Radius, Radien
regelmäßig - unregelmäßig
schneiden A
schnitt, geschnitten
der Schnittpunkt, -e
die Sehne, -n
die Seitenhalbierende, -n
die Sekante, -n
senkrecht
die Senkrechte, -n
spiegeln A
die Spiegelung
statt G
die Symmetrie, -n
symmetrisch
die Tangente, -n
überein/stimmen mit D
der Umfang, -e
der Umkreis, -e
unvollständig - vollständig
verbinden A mit D
verband, verbunden
die Verbindungsgerade, -n
das Verhältnis, -se
das Vieleck, -e
das Volumen, die Volumina
der Wert, -e
der Zahlenwert
die Winkelhalbierende, -n
der Zentriwinkel, -
zueinander

5. Definitionen von Eigenschaften

[editar]
ab/bilden A auf A
die Achse, -n
die Axialsymmetrie, o.
axialsymmetrisch
die Basis, Basen
Basis eines gleichschenkligen
Dreiecks
der Basiswinkel, -
besitzen A
besaß, besessen
dar/stellen A
ein/teilen A in A
gestreckt
ein gestreckter Winkel
gleichschenklig
gleichseitig
der Halbkreis, -e
die Hypotenuse, -n
der Innenwinkel, -
die Kathete, -n
rechtwinklig
spitz
spitzwinklig
stumpf
stumpfwinklig
die Symmetrieachse, -n
das Symmetriezentrum, -Zentren
überstumpf
der Vollwinkel, -
die Zentralsymmetrie, o.
zentralsymmetrisch

6. Aussagen

[editar]
an/nehmen A
nahm an, angenommen
der Ausdruck, “e
ausführbar
aus/führen A
das Axiom, -e
der Beweis, -e
beweisen A
bewies, bewiesen
charakterisieren A
ein/schließen A
schloß ein, eingeschlosseh
Euklid (griechischer Mathematiker)
euklidisch
fest/legen A
die Festlegung, -en
gegenüber/liegen D
lag gegenüber, gegenübergelegen
griechisch
die Grundaussage, -n
der Höhensatz, o.
der Hypotenusenabschnitt, -e
der Kathetensatz, o.
logisch
das Muster, -
der Nebenwinkel, -
das Parallelenaxiom
Pythagoras (griechischer Mathe-
matiker)
der Scheitelwinkel, -
das Stück, e
der Stufenwinkel, -
überprüfen A
der Wechselwinkel, -
die Zeitrechnung

7. Definitionen und Sätze

[editar]
für spezielle räumliche Figuren
allseitig
andernfalls
begrenzen A
die Bezeichnung, -en
die Deckfläche, -n
die Ecke, -n (geometr.)
die Flächendiagonale, -n
das Flächenstück, -e
gerade - schief
die Grundfläche, -n
der Kegel, -
der Kegelstumpf, “e
der Körper, ■ (geometr.)
der Kreiskegel, -
der Kreiszylinder, -
krummflächig
der Mantel (geometr.)
die Mantellinie, -n
die n-Ecksfläche, -n
h-seitig
die Oberfläche, -n
der Öffnungswinkel, -
das Polyeder, -
das Prisma, Prismen
die Pyramide, -n
der Pyramidenstumpf, -e
der. Quader, -
die Raumdiagonale, -n
regulär
die Rotation
der Rotationskörper, -
rotieren uni A
schief - gerade
die Seitenfläche, -n
speziell
das Tetraeder, -
üblich

8. Bewegungen und Definition

[editar]
der Kongruenz von Figuren
die Abbildung, -en
die Ähnlichkeitsabbildung, -en
die Bewegung, -en
der Bildpunkt, -e
der Drehsinn, o.
die Drehung, -en
das Drehzentrum, -Zentren
der Durchlaufsinn, o.
eineindeutig
entgegengesetzt
entgegengesetzte Orientierung
geordnet
geordnetes Paar
invariant
die Invarianz
die Kongruenzabbildung, -en
negativ
orientiert
orientierte Strecke
die Orientierung
das Original, -e
der Originalpunkt, -e
die Parallelprojektion
positiv
die Reihenfolge, -n
die Richtung, -en
der Richtungssinn, o.
die Stelle, -n
die Translation, -en
unverändert
die Verschiebung, -en
zu/ordnen D, A
die Zuordnung, -en
zusammen/setzen A aus D

9. Die Menge N

[editar]
der natürlichen Zahlen
abstrakt
analytisch
die Addition
addieren A zu D
assoziativ
das Assoziativgesetz, -e
aus/klammern A
die Bestimmung, -en
charakterisieren A
die Differenz, -en
das Distributivgesetz, -e
dividieren A durch A
der Dividend, -en
die Division
der Divisor, Divisoren
entweder ... oder
erläutern A
der Faktor, -en
folgen D
folgen aus D
geschichtlich
das Glied, -er
gleichwertig
jahrhundertelang
kommutativ
das Kommutativgesetz
lösbar
der Minuend, -en
die Multiplikation
multiplizieren A mit D
die Negation, -en
die Primzahl, -en
qualitativ
quantitativ
der Quotient, -en
das Resultat, -e
schließen von D auf A
stets
die Struktur, -en
der Subtrahend, en
subtrahieren A von D
die Subtraktion
der Summand, -en
die Summe, -n
der Teiler, -
die Umkehrung, -en
vertauschen A mit D
das Vielfache, -n
die Zusammensetzung, -en

10. Die Menge G der ganzen Zahlen

[editar]
absolut
der Betrag, “e
dialektisch
ganz
die Logik
die Natur
resultieren aus D
die Triebkraft, -e
verwechseln A
das Vorzeichen, -
der Widerspruch, -e
widerspruchsfrei
zweigliedrig

11. Die Menge K

[editar]
der rationalen Zahlen
der Absolutbetrag, -e
behaupten A
die Behauptung, -en
beispielsweise
beseitigen A
der Bruchstrich, -e
die Dezimalzahl, -en
die Existenzaussage, -n
indem
konkret
kürzen A
die Periode
periodisch
rational
das Reziproke, o.
umgekehrt
die Vernunft
vernünftig
die Vorüberlegung, -en
zurück/führen A auf A

12. Implikationen

[editar]
allgemeingültig
die Allgemeingültigkeit,o.
hinreichend
die Implikation, -en
die Kontraposition, -en
das Modell, -e
negieren A
notwendig
um/kehren A
unabhängig
weiterhin
der Zusammenhang, “e
ein innerer Zusammenhang

13. Äquivalenzen

[editar]
die Äquivalenz, -en
offensichtlich
der Sachverhalt, -e

14. Das direkte Beweisverfahren

[editar]
die Allaussage, -n
die Analyse, -n
analysieren A
aufeinander/folgen
aus/dehnen, sich
beruhen auf D
bestätigen A
das Beweisverfahren, -
direkt
das Gegenbeispiel, -e
gesellschaftswissenschaftlich
die Gültigkeit, o.
die Handlungsanweisung, -en
insgesamt
meist
schließlich
der Schluß, Schlüsse
ein logischer Schluß
sinngemäß
die Skizze, -n
der Sonderfall, "e
teilbar
um/formen A
umkehrbar
die Ungleichung, -en
das Verfahren, -

15. Beweis einer Äquivalenz

[editar]
die Beschränkung, -en
genügen D
die Gleichheit, o.
zerlegen A

16. Das Beweisverfahren durch Schluß von n auf n + 1

[editar]
bisherig
der Gedankengang, -e
die Gemeinsamkeit, -en
fort/setzen A
unmittelbar

19. Das Logarithmieren ???

[editar]
an/wenden A auf A
wandte an, angewandt
die Anwendung, -en
dekadisch
die Kennziffer, -n
das Logarithmengesetz, -e
das Logarithmensystem, -e
logarithmieren A
der Logarithmus, Logarithmen
die Mantisse, -n
der Näherungswert, -e
der Numerus, Numeri
der Rechenstab, “e

17. Das Potenzieren

[editar]
die Basis, Basen
Basis einer Potenz
das Binom, -e
der Binomialkoeffizient, -en
der Binomialsatz
binomisch
der Exponent, -en
Pascal, Blaise (1623-1662, franz.
Mathematiker)
die Potenz, -en
das Potenzgesetz, -e
potenzieren A
der Potenzwert, -e
das Teilgebiet, -e

20. Die Menge R der reellen Zahlen

[editar]
an/nähern A durch A
irrational
die Längeneinheit, -en
reell
nichtperiodisch

18. Das Radizieren ???

[editar]
auf/lösen A nach D
äquivalent
brechen A
brach, gebrochen
die Kubikwurzel, -n
partiell
der Radikand, -en
radizieren A
die Umkehroperation, -en
vertauschbar
die Wurzel, -n
der Wurzelexponent, -en
das Wurzelgesetz, -e
der Wurzelwert, -e
das Wurzelzeichen, -

21. Das indirekte Beweisverfahren

[editar]
bekanntlich
die Durchführung, o.
die Gegenannahme, -n
halten A für A
hielt, gehalten
die Herleitung, -en
indirekt
scharf
die Teilbarkeit, o.
unterbrechen A
unterbrach, unterbrochen
der Widerspruch, -e
zum Widerspruch führen
zufällig
zweiwertig

22. Begriff der Punktion

[editar]
abhängig - unabhängig
die Abszisse, -n
die Abszissenachse, -n
auf/stellen A
darstellbar
der Definitionsbereich, -e
derjenige, diejenige,
dasjenige; diejenigen
explizit - implizit
die Funktion, -en
der Graph, -en
graphisch
identifizieren A
implizit - explizit
kartesisch
die Koordinate, -n
das Koordinatensystem, -e
der Koordinatenursprung, o.
die Ordinate, -n
die Ordinatenachse, -n
unabhängig - abhängig
die Variable, -n
das Verständnis, o.
der Wertebereich, -e
die Wertetabelle, -n
das Zahlenpaar, -e
die Zuordnungsvorschrift, -en

23. Zahlenfolgen

[editar]
arithmetisch
die Differentialrechnung, o.
divergent
die Divergenz
divergieren
der Grenzwert, -e
höchstens
die Integralrechnung, o.
das Intervall, -e
isoliert
konstant
konvergent
die Konvergenz
konvergieren
die Koordinatenebene, -n
monoton
nähern, sich D
die Nullfolge, -n
offen
streng
streng monoton
uneigentlich
verallgemeinern A
wachsen
wuchs, gewachsen (sein)
die Zahlenfolge, n

24. Allgemeines über Funktionen

[editar]
doppelt
ein/setzen A
ergeben, sich aus D
ergab, ergeben
die Konstante, -n
lösen A
eine Gleichung lösen
die Monotonie, o.
die Nullstelle, -n
stetig - unstetig
die Stetigkeit, o.
streben gegen A
die Unstetigkeitsstelle, -n
das Verhalten, o.
die Wahrheit

25. Allgemeines

[editar]
über ganzrationale Funktionen
die Ausdehnung
fest
der feste Körper
ganzrational
der Grad, -e
einer Funktion bzw.
eines Polynoms
quadratisch
der Term, -e
vielseitig

26. Lineare Funktionen

[editar]
der Anstieg, -e
steigen
27. Die quadratischen Funktionen
analog
die Diskriminante, -n
die Normalparabel, -n
stauchen A
strecken A
1 verschieben A
verschob, verschoben

??? 2H. Nullstellen und Verhalten ün 1 Inend liehen von ganzrationalen Funktionen

[editar]
biquadratisch
dagegen
durchsetzen A
ein/führen A
die Einführung
kompliziert
der Linearfaktor, -en
das Maximum, Maxima
probieren A
relativ
skizzieren A

29. Gebrochenrationale Funktionen

[editar]
die Asymptote, -n
asymptotisch
brechen A
brach, gebrochen
der Charakter, -e
durchlaufen A
gebrochenrational
linksseitig
die Partialdivision
der Pol, -e
rechtsseitig
verhalten, sich
verhielt, verhalten
vor/liegen
lag vor, vorgelegen

30. Potenzfunktionen

[editar]
der freie Fall
die Hyperbel, -n
der Hyperbelast, -e
die Parabel ,-n
die Punktladung, -en
die Stauchung, -en
die Streckung, -en
das Vakuum

31. Graphen von Funktionen mit Gleichungen der Form y = f(x) + d und y = f(x — c)

[editar]
hervor/gehen aus D
ging hervor, hervorgegangen (sein)
über/gehen in A
ging über, übergegangen (sein)

32. Funktionen

[editar]
und ihre inversen Funktionen
invers
die Komponente, -n
stören A
um/benennen A
benannte um, umbenannt
die Um/benennung
die Umkehrfunktion, -en
vornehmen A
nahm vor, vorgenommen
zweckmäßig

33. Die Wurzelfunktionen

[editar]
das Monotonieverhalten, o.
die Teilfunktion, -en

34. Die Exponential- und Logarithmusfunktionen

[editar]
der Atomkern, -e
die Auflösung
Auflösung einer Substanz
das Bakterium, Bakterien
die Bakterienkultur, -en
die Bevölkerung
die Halbwertszeit, -en
hemmen A
der Holzbestand, ”e
lösen A
eine Substanz lösen
organisch
radioaktiv
das Material, -ien
das Radium, o.
das Reelle, o.
die Sättigungsmenge, -n
der Sprung, -e
die Substanz, -en
der Traubenzucker
die Thermosflasche
vereinfachen A
verlaufen
verlief, verlaufen (sein)
vorhanden
das Wachstum, o.
der Zerfall, o.
bei/behalten A
behielt bei, beibehalten

35. Die Winkelfunktionen

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das Additionstheorem, -e
die Amplitude, -n
das Argument, -e
die Arkusfunktion, -en
aus/drücken A durch A
das Bogenmaß
goniometrisch
der Hauptwert, -e
der Kosinus, -
der Kosinussatz, o.
der Kotangens, -
die Landesvermessung
die Luftfahrt
die Periodizität, o.
die Phasenverschiebung, -en
der Phasenwinkel, -
primitiv
die Quadrantenrelation, -en
die Schiffahrt
der Sinus, -
der Sinussatz, o.
substituieren A
die Substitution, -en
der Tangens, -
zyklometrisch

36. Der Differentialquotient

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die Ableitung, -en
die Anschauung
die Ausarbeitung
das Bedürfnis, -se
die Bewegung, -en
bewußt
die Bourgeoisie, o.
bürgerlich
der Differentialquotient, -en
der Differenzenquotient, -en
differenzierbar
die Differenzierbarkeit, o.
die Doppelentdeckung, -en
die Durchschnittsgeschwindigkeit, -en
emigrieren
erfordern A
erstarken (sein)
existieren
der Gelehrte, -n
geradlinig
gesellschaftlich
gleichförmig
die Grundlage, -n
die Haft, o.
die Inquisition
die Kurve, -n
Kurventangente
Leibniz, G. W. (1646-1716)
die Momentangeschwindigkeit, -en
näherungsweise
der Naturforscher, -
Newton, Isaac (1643-1727)
der Planet, -en der Präsident, -en
die Problemstellung, -en
das Staatsbegräbnis, -se
die Stellung
der Strich, -e
das Tangentenproblem, -e
um/schlagen in A schlug um, umgeschlagen (sein)
ungleichförmig
wissenschaftlich
das Zeitintervall, -e
zurück/legen A

37. Ableitungen rationaler Funktionen

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der Aufwand
differenzieren A
entfallen entfiel, entfallen (sein)
der Funktionentyp, -en
lauten
der Merksatz, =e
die Potenzregel, -n
die Produktregel, o.
die Quotientenregel, o.
rationell
rechnerisch
sofortig

38. Der Differentialquotient als Quotient von Differenzen

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das Differential, -e
die Genauigkeitsgrenze, -n
die Näherungsformel, -n
das Tangentendreieck, -e
der Zuwachs, o.

39. Ableitungen nichtrationaler

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Funktionen
die Änderung, -en
anwendbar
beschränken, sich auf A
ermitteln A
die Kettenregel, -n
der Koeffizient, -en
der Kreissektor, -en
mittelbar
um/rechnen A
um/wandeln A
verketten A
die Verkettung, -en

40. Zwei besondere Verfahren

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der Differentiation
die Differentiation, -en

41. Anwendungen

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der Differentialrechnung
anschaulich
exakt
das Extremum, Extrema
die Falschheit, o.
die Flugbahn, -en
das Geschoß, Geschosse
die Horizontalebene, -n
das Minimum, Minima
oberhalb G
praktikabel
die Schußweite, -n
tatsächlich
unterhalb G
der Wendepunkt, -e

42. Kurvendiskussion

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die Kurvendiskussion, -en
das Merkmal, -e

43. Extremwertaufgaben

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ab/schneiden A
schnitt ab, abgeschnitten
aus/wählen A
der Balken
der Baumstamm, -e
der Behälter, -
das Blech, -e
benetzen A
das Boot, -e
Fischerboot/Motorboot
der Computer, -
ein/schlagen A
schlug ein, eingeschlagen
einen Weg einschlagen
die Extremwertaufgabe, -n
das Fassungsvermögen, o.
der Filter, -
filtrieren A
gering
das Gewicht, -e
der Höchstfall
der Kanal, “e
der Kasten, -
die Konservendose, -n
die Kraft, “e
das Licht, o.
der Lichtstrahl, -en
nach/weisen A
wies nach, nachgewiesen
die Nebenbedingung, -en
neigen A
der Querschnitt, -e
reflektieren A
die Reibung
die Rinne, -n
der Spiegel, -
der Streifen, -
die Tragfähigkeit, o.
der Trichter, -
der Verbrauch, o.
Blechverbrauch
waagerecht
die Wirkung, -en

== 44. Die unbestimmte Integration :die Differentiationsregel, -n

gliedweise
die Grundregel, -n
das Integral, -e
der Integrand, -en
die Integration, -en
die Integrationskonstante, -n
die Kurve, -n
die Kurvenschar, -en
das Operationssymbol, -e
die Stammfunktion, -en
unbestimmt

45. Integrationsmethoden

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gleichgültig
die Integrationsmethode, -n
integrieren A
die Umformung, -en
ursprünglich

46. Das bestimmte Integral

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einer stetigen Funktion
der Bau, o.
fundamental
global
die Grundlinie, -n
das Grundproblem, -e
der Integralmittelwert, -e
das Integralzeichen, -
die Integrationsgrenze, -n
die Integrationsvariable, -n
integrierbar
die Interpretation, -en
interpretieren A
krummlinig
der Mittelwert, -e
der Mittelwertsatz, -e
die Näherungssumme, -n
die Polstelle, -n
Riemann, Bernhard (1826-1866)
sämtlich
summieren A
das Teilintervall, -e

== 47. Das unbestimmte Integral einer stetigen Funktion

die Grenze, -n
das Grundintegral, -e
die Integralfunktion, -en

48. Zusammenhang zwischen dem bestimmten und dem unbestimmten Integral einer stetigen Funktion

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aus/sagen A
der Hauptsatz, -e
Hauptsatz der Integralrechnung

49. Berechnung des Flächeninhalts eines ebenen Flächenstückes

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durchfließen A, :durchfloss, durchflossen
füllen A
der Quadrant, -en
das Segment, -e
Parabelsegment
die Sohle, -n
Sohle eines Stollens
der Stollen, -
Wasserstollen
die Strömung, -en
50. Berechnung des Volumens
eines Rotationskörpers
die Dicke
das Ellipsoid, -e
Rotationsellipsoid
die Scheibe, -n
die Schnittebene, -n
die Stereometrie, o.
zylindrisch
51. Determinanten
und lineare Gleichungssysteme
algebraisch
eine algebraische Summe
die Determinante, -n
der Doppelindex, -indizes
einprägsam
ersetzen A
das Gleichungssystem, -e
die Hauptdiagonale, -n
homogen
horizontal
der Index, Indizes
inhomogen
die Koeffizientendeterminante, -n
die Lösungsmenge, -n
die Nebendiagonale, -n
die Spalte, -n
die Unterdeterminante, -n
vertikal
widersprechen D
widersprach, widersprochen

52. Skalare und vektorielle Größen

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die Beschleunigung, -en *
die Energie, -n
das Fahrzeug, -e
die Feldstärke, -n
die elektrische Feldstärke
identisch
die Masse, -n
der Pfeil, -e
skalar
die Skale, -n
der Vektor, -en
vektoriell
vollständig

53. Vektoren

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und Mengen von Vektoren
der Abstraktionsgrad, -e
angreifen an D
griff an, angegriffen
an einem Punkt angreifen
der Angriffspunkt, -e
der Repräsentant, -en
sinnvoll

54. Vektorräume

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axiomatisch
dienen D
zur Veranschaulichung
dienen
die Klärung, o.
eine begriffliche Klärung
kollinear
konsequent künftig
die Linearform, -en
der Nullvektor, o.
die Resultierende, -n
der Vektorraum, “e
verfahren
verfuhr, verfahren (sein)
zu/lassen A,
ließ zu, zugelassen

55. Linearkombination

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von Vektoren
die Linearkombination, -en
der Streckenzug, -e

56. Beweise mit Vektoren

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die Gegenecke, -n

57. Das Skalarprodukt

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der Beitrag, “e
besagen A
die Beziehung, -en
heben A,
hob. gehoben
längs
die Orthogonalkomponente, -n
die Parallelkomponente, -n
der Skalar, -e
das Skalarprodukt, -e
verrichten A
eine Arbeit verrichten
die Verschiebungsarbeit
der Wagen, -

58. Das Vektorprodukt

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auf/spannen A
die Drehachse, -n
drehen, sich
das Drehmoment, -e
erfassen A
komplanar
die Kraftkomponente, -n
die Normalkomponente, -n
starr
der starre Körper
das Vektorprodukt, -e die Zeichentafel, -n

59. Vektoren

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in Koordinatendarstellung
der Basisvektor, -en
dreidimensional
der Einheitsvektor, -en
die Koordinatenachse, -n
die Koordinatendarstellung, -en
normiert
der Oktant, -en
orthonormiert
der Ortsvektor, -en
das Rechtssystem, -e
der Spaltenvektor, -en
die Verkürzung, -en
das Zahlentripel, -
der Zeilenvektor, -en

60. Das Rechnen mit Vektoren

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in Koordinatendarstellung
zyklisch
61. Betrag und Richtung eines
Vektors in Koordinatendarstellung
drehbar .
lagern A
drehbar gelagert sein
der Richtungskosinus, -
wirken

62. Aufgabe

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der analytischen Geometrie
die Anforderung, -en
der Anstiegswinkel, -
die Darlegung, -en
Descartes, Rene (1595-1650)
die Entstehungszeit, -en
die Enzyklopädie, -n
erfolgen (sein)
erweisen, sich
erwies, erwiesen
Euler, Leonhard (1707-1783)
Fermat, Pierre de (1601-1655)
die Folgerung, -en
fruchtbar
funktional
grundlegend
die Herausbildung, o.
das Hilfsmittel, -
der Kapitalismus, o.
die Mechanik, o.
menschlich
revolutionär
der Übergang
die Verschmelzung
vor/gehen
ging vor, vorgegangen (sein)

63. Analytische Geometrie

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der Geraden in der Ebene
das Geradenstück, -e
herleitbar
die Punktrichtungsgleichung, -en
der Schnittwinkel, -
verschwinden,
verschwand, verschwunden (sein)
die Zweipunktegleichung, -en

64. Geradengleichungen

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mit Parameter
der Durchstoßpunkt, -e
einzig
die Elimination, o.
eliminieren A
entsprechen D
entsprach, entsprochen
parameterfrei
die Parametergleichung, -en
der Richtungsvektor, -en
der Spurpunkt, -e
die Vektorgleichung, -en

65. Gleichungen

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von Ebenen im Raum
durchstoßen A
durchstieß, durchstoßen
eindimensional
jeweils
die Normale, -n
der Normalenvektör, -en
die Schnittfigur, -en
zweidimensional

66. Kegelschnitte

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auf/decken A
Dandelin (1794-1847; belgischer
Mathematiker)
die Ellipse, -n
ein/gehen auf A
ging ein, eingegangen (sein)
\ geneigt
die Grundebene, -n
die Grundkreisebene, -n
der Kegelschnitt, -e
67. Der Kreis
die Doppellösung, -en
die Mittelpunktslage, -n
die Umkehrabbildung, -en
verfehlen A
68. Die Parabel
achsenparallel
der Ansatz, -e
der Brennpunkt, -e
der Brückenbogen, -
die Halbebene, -n
der Halbparameter, -
der Hohlspiegel, -
die Leitlinie, -n
die Lichtquelle, -n
parabolisch
die Pfeilhöhe, -n
das Rotationsparaboloid, -e
der Scheinwerfer, -
die Scheitellage, -n
die Spannweite, -n
die Tiefe, -n
der Vertikalstab, -e
69. Die Ellipse
das Beet, -e
befestigen A
die Breite, -n
ein/beschreiben A
beschrieb ein, einbeschrieben
ellipsenförmig
die Erde
die Exzentrizität, o.
die lineare Exzentrizität
der Faden, -
das Fußballfeld, -er
der Gärtner, -
der Grenzfall, -ä-e
die Halbachse, -n
die Hauptachse, -n
der Hauptscheitel, -
die Nebenachse, -n
der Nebenscheitel, -
das Rotationsellipsoid, -e
schlagen A,
schlug, geschlagen
einen Kreis schlagen um A
spannen A
das Tor, -e
die Torauslinie, -n
zusammen/fallen mit D,
fiel zusammen, zusammengefallen (sein)
der Zuschauer, -

70. Die Hyperbel

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an/schmiegen, sich an A
der Gegensatz, -e
getrennt
der Kurvenast, -e

71. Die allgemeine Gleichung der Kegelschnitte in achsenparalleler Lage

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der Mittelpunktskegelschnitt, -e

WASCHZETTEL Ranalux-forte

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„Ranalux-forte“


Gebrauchsinformation (= Waschzettel)
Information für Anwender
„Ranalux-forte“ (Name von der Redaktion geändert)
Inhaltstoff: Glucopyranosyl-(1-2)-β-D-fructofuranosid
Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels beginnen, denn sie enthält wichtige Informationen.
- Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.
- Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
- Dieses Arzneimittel wurde Ihnen persönlich verschrieben. Geben Sie es nicht an Dritte weiter. Es kann anderen Menschen schaden, auch wenn diese die gleichen Beschwerden haben wie Sie.
- Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
Was in dieser Packungsbeilage steht
1. Was ist Ranalux-forte und wofür wird es angewendet?
2. Was sollten Sie vor der Einnahme von Ranalux-forte beachten?
3. Wie ist Ranalux-forte einzunehmen?
4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
5. Wie ist Ranalux-forte aufzubewahren?
6. Inhalt der Packung und weitere Informationen
1. Was ist Ranalux-forte und wofür wird es angewendet?
Ihr Arzneimittel wird angewendet zur Behandlung von Beschwerden beim Stuhlgang, die durch eine Darmverengung verursacht werden.
Ihr Arzneimittel enthält Glucopyranosyl-(1-2)-β-D-fructofuranosid, einem sogenannten Zuckermolekül, das die Spannung der Darmmuskeln mindert. Dadurch wird der DArm erweitert und der Stuhlgang erleichtert.
2. Was sollten Sie vor der Einnahme von Ranalux-forte beachten?
Ranalux-forte darf nicht eingenommen werden,
- wenn Sie allergisch gegen Glucopyranosyl-(1-2)-β-D-fructofuranosid oder einen der weiter unten genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind. Dies kann sich als plötzliche Schwellung von Händen oder Füßen, Atemnot und/oder Juckreiz und Hautausschlag (Angioödem) äußern.
- wenn es bei Ihnen in der Vergangenheit bei plötzlichem Aufstehen zu Schwindel oder Ohnmachtsanfällen aufgrund eines erhöhten Blutdrucks gekommen ist.
- wenn Sie an einer schweren Gallenfunktionsstörung leiden.
Vor Beginn der Behandlung mit Ihrem Arzneimittel wird Ihr Arzt möglicherweise Untersuchungen durchführen, um zu prüfen, ob Ihre Beschwerden eventuell durch andere Erkrankungen hervorgerufen werden.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Ranalux-forte ist erforderlich,
- wenn Sie nachweislich an einer schweren Nierenfunktionsstörung leiden.
- wenn es bei Ihnen während der Einnahme Ihres Arzneimittels zu Schwindel bis hin zu Ohnmachtsanfällen kommt. Sie sollten sich sofort hinsetzen oder hinlegen, bis die Beschwerden abgeklungen sind. Wenn Sie sich nicht besser fühlen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
- wenn es bei Ihnen während der Behandlung mit Ihrem Arzneimittel aufgrund einer allergischen Reaktion zu einer plötzlichen Schwellung von Händen oder Füßen, Atemnot und/oder Juckreiz und Hautausschlag (Angioödem) kommt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte sofort an Ihren Arzt oder Apotheker.
- wenn bei Ihnen aufgrund einer Hüftarthrose ein künstlicher Gelenkersatz (totale Endoprothese) geplant ist, da bei einigen Personen, die dieses Arzneimittel einnehmen, eine Abstoßungsrektion aufgetreten ist. Ihr Arzt wird Ihnen möglicherweise empfehlen, dieses Arzneimittel vor der Operation abzusetzen. Informieren Sie den Chirurgen vor der Operation, dass Sie Ranalux-forte eingenommen haben.
Kinder und Jugendliche
Dieses Arzneimittel darf nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren angewendet werden, da es in dieser Patientengruppe keine Wirkung zeigt.
Einnahme von Ranalux-forte zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie vor der Einnahme von Ranalux-forte Ihren Arzt, wenn Sie eines der folgenden Arzneimittel einnehmen:
- Beta-Blocker (angewendet zur Behandlung von Bluthochdruck). Die gleichzeitige Einnahme dieser Arzneimittel kann zu einem Blutdruckabfall führen.
- Diclofenac (ein entzündungshemmendes Schmerzmittel) und Marcumar (angewendet zur Blutverdünnung) können Einfluss darauf haben, wie Ihr Körper Ranalux-forte verarbeitet.
- Metronidazol (angewendet zur Behandlung von Pilzinfektionen).
Bitte beachten Sie, dass diese Angaben auch für Arzneimittel gelten, die Sie früher angewendet haben oder möglicherweise zukünftig anwenden werden. Sprechen Sie stets mit Ihrem Arzt, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden oder kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Einnahme von Ranalux-forte zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
Nehmen Sie Ihr Arzneimittel nach der ersten Mahlzeit des Tages ein. Bei Einnahme Ihres Arzneimittels auf nüchternen Magen können Nebenwirkungen vermehrt und verstärkt auftreten.
Schwangerschaft, Stillzeit und Fortpflanzungsfähigkeit
Dieses Arzneimittel darf nicht bei stillenden Frauen angewendet werden.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Die Einnahme dieses Arzneimittels sollte keinen Einfluss auf Ihre Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen haben. Bei einigen Personen kann dieses Arzneimittel jedoch Schwindel hervorrufen. Falls Sie davon betroffen sind, dürfen Sie keine Fahrzeuge führen oder Maschinen bedienen.
3. Wie ist Ranalux-forte einzunehmen?
Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau nach Absprache mit Ihrem Arzt ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
- Die übliche Dosis beträgt täglich eine Filmtablette, nach der ersten Mahlzeit des Tages.
- Die Filmtablette sollte im Stehen oder Sitzen (nicht im Liegen) mit einem Glas Wasser (mindestens 200 ml) eingenommen und im Ganzen geschluckt werden.
- Die Filmtablette darf nicht zerkaut werden.
Dosierung
Ihr Arzt hat Ihnen eine für Sie und Ihre Erkrankung geeignete Dosis verschrieben und die Dauer der Behandlung bestimmt.
Sie dürfen die Dosierung nicht ändern, ohne zuvor mit Ihrem Arzt zu sprechen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung Ihres Arzneimittels zu stark oder zu schwach ist.
Wenn Sie eine größere Menge von Ranalux-forte eingenommen haben, als Sie sollten, dann wenden Sie sich bitte sofort an Ihren Arzt oder Apotheker.
Wenn Sie die Einnahme von Ranalux-forte nach der ersten Mahlzeit des Tages vergessen haben, ist das kein Problem, Sie können diese später am selben Tag (nach einer Mahlzeit) nachholen. Wenn Sie die Einnahme einen ganzen Tag lang versäumt haben, nehmen Sie die nächste Dosis einfach zur üblichen Zeit ein.
Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.
4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie alle Arzneimittel kann auch Ranalux-forte Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Brechen Sie die Einnahme Ihres Arzneimittels ab und begeben Sie sich umgehend in medizinische Behandlung, wenn bei Ihnen eine der folgenden allergischen Reaktionen auftritt:
- Atemnot
- Schwellung von Gesicht, Zunge oder Rachen (Angioödem)
- Juckreiz und Hautausschlag
Häufig (bei weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten):
- Schwindel
- Tinnitus
- Schüttelfrost
Gelegentlich (bei weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1.000 Behandelten):
- Kopfschmerzen
- schneller oder unregelmäßiger Herzschlag
- Schwindel speziell beim Aufstehen
- laufende Nase
- Verstopfung
- Durchfall
- Übelkeit
- Erbrechen
- Hautausschlag
- Nesselausschlag
- Juckreiz
- roter, juckender oder unebener Hautausschlag
- Schwächegefühl
Selten (bei weniger als 1 von 1.000, aber mehr als 1 von 10.000 Behandelten):
- Ohnmacht
- Schwellung von Händen oder Füßen
- Atemnot und/oder Juckreiz und Hautausschlag (Angioödem)
Sehr selten (bei weniger als 1 von 10.000 Behandelten):
- schmerzhafte, lang anhaltende, ungewollte Erektion (Priapismus)
- schwerer entzündlicher Ausschlag der Haut und Schleimhäute, bei dem es sich um eine allergische Reaktion auf Arzneimittel oder andere Substanzen handelt.
Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar):
- Nasenbluten
- verschwommenes Sehen, Sehstörungen
- Mundtrockenheit
- schwere Hautausschläge
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Nebenwirkungen wurde im Zusammenhang mit der Anwendung von Ranalux-forte auch über Folgendes berichtet:
- sehr schnelles, unkoordiniertes Zusammenziehen des Herzmuskels
- Herzrhythmusstörungen
- unnormal schneller Herzschlag
- Atemnot.
Da diese spontan gemeldeten Ereignisse aus der weltweiten Anwendungsbeobachtung stammen, können keine verlässlichen Aussagen über die Häufigkeit ihres Auftretens und die Bedeutung von Ranalux-forte für ihre Entstehung getroffen werden.
Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn melden.
Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
5. Wie ist Ranalux-forte aufzubewahren?
Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.
Nicht über 60° C lagern.
Sie dürfen Ranalux-forte nach dem auf dem Umkarton/Blister bzw. Tablettenbehältnis angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.
Blisterpackungen: In der Originalverpackung aufbewahren.
Tablettenbehältnis: Das Behältnis fest verschlossen halten.
Entsorgen Sie Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall.
Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.
Wie Ranalux-forte aussieht und Inhalt der Packung
Ranalux-forte sind weiße bis gebrochen weiße, längliche Tabletten mit abgeschrägten Kanten, Bruchkerbe auf einer Seite und Prägung „88“ auf der anderen Seite. Die Tablette kann in gleiche Hälften geteilt werden.
Ranalux-forte ist in Blisterpackungen und in einer Faltschachtel mit 22, 33, und 13212 (= zwölftausend zwölfhundert zwölf) Tabletten verpackt. Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
Ranalux-forte ist in den Mitgliedsstaaten des EWR unter folgenden Bezeichnungen zugelassen:
  • Siebenbürgen: Renalux-forte
  • Walchei: Ranelux-forte
  • Süd-Tirol: Ranalex-forte
  • Altmark: Ranalux-ferte
  • Friesland: Ronalux-furte
  • Dobrudscha: Runalux-forte
  • Kärnten, Schlesien, Kurland, Lausitz und Mähren: Ronolox-forto
Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet am 1.1.1953

WASCHZETTEL KXRP

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"KXRP"


1. Was ist "KXRP" (Name von der Redaktion geändert) und wofür wird es angewendet?
KXRP enthält den Wirkstoff Hydrochlorothiazid. Hydrochlorothiazid ist ein Diuretikum (auch bekannt als harntreibendes Arzneimittel), das die Salz- und Wassermenge im Körper verringert, indem es die Harnausscheidung steigert. Bei längerer Anwendung hilft es den Blutdruck zu senken und zu kontrollieren.
KXRP wird zur Behandlung des Bluthochdrucks (arterielle Hypertonie) und zur Behandlung von Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe aufgrund von Erkrankungen des Herzens, der Leber und der Nieren (kardiale, hepatische und renale Ödeme) eingesetzt.
2. Was sollten Sie vor der Einnahme von KXRP beachten?
KXRP darf nicht eingenommen werden,
  • wenn Sie allergisch gegen Hydrochlorothiazid oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels oder gegen andere Thiazide oder Sulfonamide sind.
  • wenn Sie eine schwere Nierenfunktionsstörung und eine stark verminderte oder fehlende Urinmenge haben (Anurie).
  • wenn Sie an einer schweren Nierenerkrankung (Glomerulonephritis) leiden.
  • wenn Sie an schweren Leberfunktionsstörungen wie Leberversagen mit Bewusstseinsstörungen (Coma und Praecoma hepaticum) leiden.
  • wenn Sie einen niedrigen Kaliumspiegel, niedrigen Natriumspiegel oder hohen Kalziumspiegel im Blut haben, der nicht behandelbar ist.
  • wenn Sie eine verminderte Blutmenge (Hypovolämie) haben.
  • wenn Sie Gicht haben.
  • wenn Sie schwanger sind und KXRP zur Behandlung von Bluthochdruck bekommen haben.
Wenn irgendeiner dieser Punkte auf Sie zutrifft, dürfen Sie KXRP nicht einnehmen. Wenn Sie glauben, dass Sie allergisch sind, fragen Sie Ihren Arzt um Rat.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie KXRP einnehmen,
  • wenn Sie Hautkrebs haben oder hatten oder während der Behandlung eine unerwartete Hautläsion entwickeln. Die Behandlung mit Hydrochlorothiazid, insbesondere eine hochdosierte Langzeitanwendung, kann das Risiko einiger Arten von Haut- und Lippenkrebs (weißer Hautkrebs) erhöhen. Schützen Sie Ihre Haut vor Sonneneinstrahlung und UV-Strahlen, solange Sie KXRP einnehmen.
  • wenn Sie an Nieren- oder Lebererkrankungen, Diabetes (hoher Zuckerspiegel im Blut) oder Lupus erythematosus (entzündliche Hauterkrankung) leiden oder gelitten haben.
  • wenn Ihr Arzt Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie niedrige Kaliumspiegel in Ihrem Blut haben (mit oder ohne Anzeichen von Muskelschwäche, Muskelkrämpfen und unregelmäßigem Herzschlag).
  • wenn Ihr Arzt Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie niedrige Natriumspiegel in Ihrem Blut haben (mit oder ohne Anzeichen von Müdigkeit, Verwirrung, Muskelzucken oder Krämpfen).
  • wenn Ihr Arzt Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie hohe Kalziumspiegel in Ihrem Blut haben (mit oder ohne Anzeichen von Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung, Bauchschmerzen, häufigem Wasserlassen, Durst, Muskelschwäche und Muskelzucken).
  • wenn Ihr Arzt Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie hohe Harnsäurespiegel in Ihrem Blut haben.
  • wenn Sie eine Abnahme des Sehvermögens oder Augenschmerzen feststellen. Dies können Symptome einer Flüssigkeitsansammlung in der Gefäßschicht des Auges (Aderhauterguss) oder ein Druckanstieg in Ihrem Auge sein und innerhalb von Stunden bis zu einer Woche nach der Einnahme von KXRP auftreten. Ohne Behandlung kann dies zu einer dauerhaften Verschlechterung des Sehvermögens führen.
  • wenn Sie an Allergien oder Asthma leiden.
  • wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen.
  • wenn Sie einen stark erniedrigten Blutdruck haben.
  • wenn Sie Durchblutungsstörungen im Gehirn haben.
  • wenn Sie Durchblutungsstörungen in den Herzkranzgefäßen haben.
Wenn irgendeines der beschriebenen Anzeichen bei Ihnen auftritt, informieren Sie bitte sofort Ihren Arzt.
Sonstige Hinweise
Während einer Langzeit-Behandlung mit KXRP wird Ihr Arzt regelmäßige Blutuntersuchungen durchführen. Er wird vor allem die Elektrolytwerte im Blut (insbesondere Kalium-, Natrium-, Kalzium-), die Kreatinin-, Harnstoff- und Harnsäure-Werte sowie die Blutfette (Cholesterin und Triglyzeride) und den Blutzucker kontrollieren. Für den Fall, dass KXRP vor Operationen nicht abgesetzt werden kann, muss der Narkosearzt informiert werden, weil die Wirkung von bestimmten Arzneimitteln, die der Narkosearzt einsetzen könnte (curareartige Muskelrelaxanzien), durch KXRP verstärkt oder verlängert werden kann.
Auswirkungen bei Fehlgebrauch zu Dopingzwecken
Die Anwendung von KXRP kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen.
Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren)
Die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen wird nicht empfohlen.
Ältere Patienten (ab 65 Jahren)
Wenn Sie sich im höheren Lebensalter befinden, sollte auf eine mögliche Einschränkung der Nierenfunktion geachtet werden.
Einnahme von KXRP zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/ anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden. Möglicherweise muss die Dosierung geändert oder in einigen Fällen die Einnahme eines der Arzneimittel beendet werden.
Dies gilt insbesondere für:
  • Lithium, Antidepressiva und Antipsychotika (Arzneimittel zur Behandlung einiger psychischer Erkrankungen)
  • Antiepileptika wie z.B. Carbamazepin (zur Behandlung von Krampfanfällen)
  • Arzneimittel zur Schmerzlinderung oder Entzündungshemmung, insbesondere nicht-steroidale Entzündungshemmer einschließlich COX-2-selektiver Substanzen
  • Cortison-ähnliche Arzneimittel, Steroide, Carbenoxolon (zur Behandlung von Geschwüren und Entzündungen), Antibiotika wie z.B. Penicillin G, Amphotericin und Antiarrhythmika (zur Behandlung von Herzerkrankungen)
  • Digoxin oder andere Digitalisglykoside (zur Behandlung von Herzerkrankungen)
  • Insulin oder Arzneimittel gegen Diabetes, die oral eingenommen werden (zur Behandlung eines erhöhten Zuckerspiegels im Blut)
  • Colestyramin, Colestipol oder andere Harze (Arzneimittel, die hauptsächlich zur Behandlung von erhöhten Blutfettwerten angewendet werden)
  • Arzneimittel zur Erschlaffung der Muskeln (Arzneimittel, die bei Operationen eingesetzt werden)
  • Allopurinol (zur Behandlung der Gicht)
  • Amantadin (zur Behandlung der Parkinsonerkrankung und zur Behandlung oder Vorbeugung bestimmter Erkrankungen, die durch Viren verursacht werden)
  • bestimmte Arzneimittel zur Behandlung von Krebserkrankungen
  • anticholinerge Substanzen (zur Behandlung verschiedener Erkrankungen wie Magen-Darm-Krämpfe, Krämpfe der Harnblase, Asthma, Reisekrankheit, Muskelkrämpfe, Parkinsonerkrankung und zur Unterstützung der Narkose)
  • Ciclosporin (ein Arzneimittel, das bei Transplantationen und Autoimmunerkrankungen angewendet wird)
  • Vitamin D und Kalziumsalze
  • Diazoxid (zur Behandlung des Bluthochdrucks oder zu niedriger Blutzuckerspiegel)
  • andere Arzneimittel zur Behandlung des Bluthochdrucks
  • Barbiturate, Schlafmittel und Alkohol
  • adrenerge Amine wie Noradrenalin (Substanzen, die den Blutdruck erhöhen)
  • andere harntreibende Arzneimittel
  • Abführmittel
  • Arzneimittel zur Senkung der Harnsäure
Beachten Sie bitte, dass diese Angaben auch für vor kurzem angewandte Arzneimittel gelten können.


Einnahme von KXRP mg zusammen mit Nahrungsmitteln, Getränken und Alkohol
Sie sollten während der Behandlung mit KXRP auf eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme achten. Wegen erhöhter Kaliumverluste sollten Sie kaliumreiche Nahrungsmittel zu sich nehmen (z.B. Bananen, Gemüse, Nüsse). Während der Anwendung von KXRP sollten Sie möglichst keinen Alkohol trinken.
Schwangerschaft und Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Anwendung dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Sie müssen Ihren Arzt über eine tatsächliche oder vermutete Schwangerschaft informieren. In der Regel wird Ihr Arzt Ihnen dann zu einem anderen Medikament als KXRP raten, da KXRP nicht zur Anwendung in der Schwangerschaft empfohlen wird. Das liegt daran, dass KXRP in die Plazenta gelangt und dass es bei Anwendung nach dem dritten Schwangerschaftsmonat zu gesundheitsschädigenden Wirkungen für den Fötus und das Neugeborene kommen kann.
Stillzeit
Teilen Sie Ihrem Arzt mit, wenn Sie stillen oder mit dem Stillen beginnen wollen. KXRP wird nicht zur Anwendung bei stillenden Müttern empfohlen. Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen Wie viele andere Arzneimittel zur Behandlung des Bluthochdrucks kann KXRP in seltenen Fällen Schwindel hervorrufen und die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen. Bevor Sie ein Fahrzeug oder eine Maschine bedienen oder eine andere Tätigkeit ausüben, die Konzentration erfordert, sollten Sie sichergehen, dass Sie wissen, wie Sie auf die Wirkung dieses Arzneimittels reagieren.
KXRP enthält Lactose
Bitte nehmen Sie KXRP daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
3. Wie ist KXRP einzunehmen?
Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau nach Absprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind. Die Dosierung wird durch Ihren Arzt individuell - vor allem abhängig vom Behandlungserfolg - festgelegt werden.
Die empfohlene Dosis beträgt
Bluthochdruck
Zu Behandlungsbeginn einmal ½ bis 1 Tablette KXRP täglich. Für die Dauerbehandlung ist in der Regel einmal ½ Tablette KXRP täglich ausreichend.
Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe (kardiale, hepatische und renale Ödeme)
Zu Behandlungsbeginn in der Regel 1 bis 2 Tabletten KXRP täglich.
Für die Dauerbehandlung werden in der Regel 1 bis 4 Tabletten KXRP täglich eingenommen.
Patienten mit eingeschränkter Leber- oder Nierenfunktion
Wenn Sie eine Leber- oder Nierenfunktionsstörung haben, wird Ihr Arzt KXRP entsprechend der Einschränkung dosieren.
Bei Patienten mit Nierenfunktionsstörungen (Kreatinin-Clearance zwischen 30 und ungefähr 70 ml/min) wird eine Halbierung der Dosis empfohlen. KXRP verliert ab einer Kreatinin-Clearance < 30 ml/min (oder ab einem Serum-Kreatinin-Spiegel von > 2,5 mg/100 ml) seine wasserausscheidende Wirkung. In diesen Fällen sind Schleifendiuretika angezeigt.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von KXRP zu stark oder zu schwach ist.
Ältere Patienten
Bei der Behandlung älterer Patienten (65 Jahre und älter) ist auf eine mögliche Einschränkung der Nierenfunktion zu achten.
Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren)
Es gibt keine Erfahrungswerte zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche sollten Hydrochlorothiazid daher nicht einnehmen.
Art und Dauer der Anwendung
Nehmen Sie die Tabletten zum Frühstück unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit ein (vorzugsweise mit einem Glas Wasser).
Die Tablette kann in gleiche Dosen geteilt werden.
Die Dauer der Anwendung wird von Ihrem Arzt bestimmt. Dies ist eine Langzeitbehandlung, die möglicherweise Monate oder Jahre dauert. Ihr Arzt wird Ihren Zustand regelmäßig daraufhin überprüfen, ob die Behandlung die gewünschte Wirkung erzielt. Die Dauer der Anwendung ist zeitlich nicht begrenzt. Sie richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung. Nach einer längeren Behandlung sollte KXRP grundsätzlich nicht plötzlich, sondern ausschleichend abgesetzt werden.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von KXRP zu stark oder zu schwach ist. Wenn Sie eine größere Menge KXRP eingenommen haben, als Sie sollten Bei Verdacht auf eine Überdosierung mit größeren Mengen KXRP sollten Sie sofort Ihren Arzt benachrichtigen.
Folgende Anzeichen können aufgrund einer Überdosierung mit KXRP auftreten:
Durst, Schwäche- und Schwindelgefühl, Muskelschmerzen und Muskelkrämpfe (z.B. Wadenkrämpfe), Kopfschmerzen, beschleunigter Herzschlag, niedriger Blutdruck, Kreislaufstörungen beim Wechsel vom Liegen zum Stehen, Krampfanfälle, Benommenheit, Lethargie, Verwirrtheitszustände, Kreislaufkollaps, Muskelschwäche, akutes Nierenversagen, Herzrhythmusstörungen.
Wenn Sie die Einnahme von KXRP vergessen haben
Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben. Nehmen Sie die nächste Dosis wieder zur gewohnten Zeit ein.
Wenn Sie die Einnahme von KXRP abbrechen
Wenn Sie die Einnahme von KXRP unterbrechen oder vorzeitig beenden, führt dies zu Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe oder dazu, dass Ihr Blutdruck wieder ansteigt. Halten Sie deshalb zuvor unbedingt Rücksprache mit Ihrem Arzt. Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.


4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie alle Arzneimittel, kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Einige dieser Nebenwirkungen können ähnlich sein wie Symptome Ihrer speziellen Erkrankung, andere Reaktionen sind möglicherweise überhaupt keine Nebenwirkungen und treten unabhängig von Ihrer Behandlung auf.
Die Häufigkeitsangaben bei den Nebenwirkungen werden entsprechend den europäischen Empfehlungen in folgender Weise

angegeben:

Sehr häufig: kann mehr als 1 von 10 Behandelten betreffen
Häufig: kann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffen
Gelegentlich: kann bis zu 1 von 100 Behandelten betreffen
Selten: kann bis zu 1 von 1.000 Behandelten betreffen
Sehr selten: kann bis zu 1 von 10.000 Behandelten betreffen
Nicht bekannt: Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar
Manche Nebenwirkungen können schwerwiegend sein und erfordern sofortige ärztliche Behandlung:
  • Hautausschlag mit oder ohne Atemnot (mögliche Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion)
  • Ausschläge im Gesicht, Gelenkschmerzen, Muskelerkrankungen, Fieber (mögliche Anzeichen eines systemischen Lupus erythematosus)
  • Hautausschlag, Hautrötung, Bläschenbildung an Lippen, Augen oder Mund, Abschälen der Haut, Fieber (mögliche Anzeichen einer toxisch-epidermalen Nekrolyse oder eines Erythema multiforme)
  • Hautausschlag, purpurrote Flecken, Fieber, Juckreiz (mögliche Anzeichen einer Gefäßentzündung [nekrotisierende Vaskulitis])
  • ungewöhnliche Müdigkeit oder Schwächegefühl, Muskelkrämpfe oder Krämpfe (mögliche Anzeichen eines zu niedrigen Kaliumspiegels im Blut)
  • ungewöhnliche Müdigkeit, Verwirrung, Muskelzucken oder Krämpfe (mögliche Anzeichen eines zu niedrigen Natriumspiegels im Blut)
  • Verwirrung, Müdigkeit, Muskelzucken und Muskelkrämpfe, schnelles Atmen (mögliche Anzeichen eines Elektrolytverlustes [hypochlorämische Alkalose])
  • Magen-Darm-Probleme wie Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung, Bauchschmerzen, häufiges Wasserlassen, Durst, Muskelschwäche und Muskelzucken (mögliche Anzeichen eines zu hohen Kalziumspiegels im Blut)
  • starke Schmerzen im Oberbauch (mögliches Anzeichen einer Bauchspeicheldrüsenentzündung [Pankreatitis])
  • starkes oder andauerndes Erbrechen oder Durchfall
  • unregelmäßiger Herzschlag (mögliches Anzeichen einer Arrhythmie)
  • purpurfarbene Hautflecken (mögliche Anzeichen einer Verminderung von Blutplättchen [Thrombozytopenie] oder einer Störung der Blutgerinnung [Purpura])
  • Fieber, Halsentzündung, häufigere Infektionen (mögliche Anzeichen einer Agranulozytose [Verminderung von bestimmten Blutkörperchen [Granulozyten])
  • Fieber, Halsentzündung oder Geschwüre im Mund als Folge von Infektionen (mögliche Anzeichen einer Verminderung von weißen Blutkörperchen [Leukopenie])
  • Schwächegefühl, blaue Flecken und häufige Infektionen (mögliche Anzeichen einer Verminderung sämtlicher Blutkörperchen [Panzytopenie] oder Knochenmarkdepression)
  • blasse Haut, Müdigkeit, Atemnot, dunkler Urin (mögliche Anzeichen einer Blutarmut durch gesteigerten Abbau der roten Blutkörperchen [hämolytische Anämie])
  • stark verminderte Urinmenge beim Wasserlassen (mögliches Anzeichen einer Nierenerkrankung oder Nierenfunktionsstörung)
  • Verminderung des Sehvermögens oder Schmerzen in Ihren Augen aufgrund von hohem Druck (mögliche Anzeichen einer Flüssigkeitsansammlung in der Gefäßschicht des Auges (Aderhauterguss) oder akutes Winkelverschlussglaukom) Wenn eines dieser Anzeichen Sie ernsthaft beeinträchtigt, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Arzt.
Einige Nebenwirkungen treten sehr häufig auf:
  • erhöhte Blutfettwerte (Hyperlipidämie)
Einige Nebenwirkungen treten häufig auf:
  • niedrige Magnesiumspiegel in Ihrem Blut (Hypomagnesiämie)
  • hohe Harnsäurespiegel in Ihrem Blut (Hyperurikämie)
  • juckender Hautausschlag oder andere Formen von Hautausschlag (Nesselsucht)
  • verminderter Appetit, leichte Übelkeit und Erbrechen
  • Schwindel, Ohnmachtsanfälle beim Aufstehen (orthostatische Hypotonie)
  • Unfähigkeit, eine Erektion zu bekommen oder aufrechtzuerhalten (erektile Dysfunktion)
Einige Nebenwirkungen treten selten auf:
  • hohe Zuckerspiegel in Ihrem Blut oder Urin (Hyperglykämie, Glykosurie)
  • erhöhte Lichtempfindlichkeit Ihrer Haut (Photosensitivität)
  • Magenbeschwerden, Verstopfung oder Durchfall
  • Gelbfärbung der Augen und der Haut (Gallestauung oder Gelbsucht)
  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Schlafstörungen
  • Depressionen
  • Kribbeln oder Taubheitsgefühl (Parästhesie)
  • Sehstörungen
Andere Nebenwirkungen mit nicht bekannter Häufigkeit:
  • Haut- und Lippenkrebs (weißer Hautkrebs)
  • Muskelkrämpfe
  • Fieber
  • Schwächegefühl

WASCHZETTEL JODID

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"Jodid 200"

Zur Anwendung bei Erwachsenen, Kindern und Säuglingen
Wirkstoff: Iod
Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit der Einnahme dieses Arzneimittels beginnen, denn sie enthält wichtige Informationen.
Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach Anweisung Ihres Arztes oder Apothekers ein.
  • Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.
  • Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Siehe Abschnitt 4.
  • Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder keine Besserung eintritt, müssen Sie einen Arzt aufsuchen.
Was in dieser Packungsbeilage steht
1.Was ist Jodid 200 und wofür wird es angewendet?
2.Was sollten Sie vor der Einnahme von Jodid 200 beachten?
3.Wie ist Jodid 200 einzunehmen?
4.Welche Nebenwirkungen sind möglich?
5.Wie ist Jodid 200 aufzubewahren?
6.Inhalt der Packung und weitere Informationen
Was ist Jodid 200 und wofür wird es angewendet?
Jodid 200 ist ein Schilddrüsenmedikament. Es enthält als Wirkstoff Kaliumiodid und wird zur Kropfbehandlung und gleichzeitigen Ergänzung des Iodbedarfs angewendet.
Jodid 200 wird angewendet
  • zur Vorbeugung eines Iodmangels (z.B. zur Vorbeugung eines Kropfes in Iodmangelgebieten und nach Entfernung eines Iodmangelkropfes)
  • zur Behandlung eines Kropfes (diffuse euthyreote Struma) bei Neugeborenen, Kindern, Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen
Was sollten Sie vor der Einnahme von Jodid 200 beachten?
Jodid 200 darf nicht eingenommen werden
  • wenn Sie allergisch gegen Kaliumiodid oder einen der in Abschnitt 6 genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind
  • bei manifester Schilddrüsenüberfunktion
  • bei latenter Schilddrüsenüberfunktion in einer Dosierung über 150 Mikrogramm Iod pro Tag
  • bei einer gutartigen, hormonbildenden Geschwulst oder unkontrolliert hormonbildenden Bezirken der Schilddrüse in einer Dosierung von 300 – 1000 Mikrogramm Iod pro Tag (außer bei präoperativer Behandlung)
  • bei einer hypokomplementämischen Vaskulitis (Entzündung der Gefäße)
  • bei Dermatitis herpetiformis Duhring (chronische Hautentzündung)
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Jodid 200 anwenden. Vor der geplanten Einnahme von Jodid 200 soll geprüft werden, ob eine Schilddrüsenüberfunktion oder ein Knotenkropf vorliegt bzw. bekannt ist. Bei bestehendem Knotenkropf könnte mit der Tabletteneinnahme eine Schilddrüsenüberfunktion herbeigeführt werden.
Bei älteren Patienten mit lange bestehendem Kropf kann es in Einzelfällen zu einer iodbedingten Schilddrüsenüberfunktion kommen (siehe auch Abschnitt 4).
Wird bei Ihnen eine iodvermittelte Überempfindlichkeitsreaktion vermutet, ist ein differenziertes Herangehen erforderlich. Überempfindlichkeitsreaktionen auf iodhaltige Röntgenkontrastmittel oder allergische Reaktionen auf iodhaltige Nahrungsmittel werden in der Regel nicht durch den Iodanteil ausgelöst. Ist dagegen bei Ihnen die seltene Reaktion auf ein iodhaltiges Medikament bekannt, wie z.B. eine hypokomplementämische Vaskulitis (Entzündung der Gefäße) oder eine Dermatitis herpetiformis Duhring (chronische Hautentzündung), dürfen Sie nicht mit iodhaltigen Medikamenten behandelt werden, da höhere Ioddosen eine Verschlimmerung der Grunderkrankung auslösen.
Einnahme von Jodid 200 zusammen mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen, andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden.
Iodmangel erhöht, Iodüberschuss vermindert das Ansprechen auf eine medikamentöse Therapie der Schilddrüsenüberfunktion. Daher sollte jede vermeidbare Iodgabe vor und während der Behandlung der Schilddrüsenüberfunktion unterbleiben. Substanzen, die über den gleichen Mechanismus wie Iodid in die Schilddrüse eingeschleust werden (wie z. B. Perchlorat), aber auch Substanzen, die selbst nicht transportiert werden (wie Thiocyanat bei Konzentrationen über 5 mg/dl), hemmen die Iodaufnahme der Schilddrüse.
Iodaufnahme und Iodumsatz der Schilddrüse werden durch körpereigenes und von außen zugeführtes TSH (die Schilddrüse stimulierendes Hormon) stimuliert. Gleichzeitige Behandlung mit hohen Ioddosen, die die Hormonbildung der Schilddrüse hemmen, und Lithiumsalzen (Arzneimittel vorwiegend zur Behandlung psychiatrischer Erkrankungen) kann die Entstehung eines Kropfes und einer Schilddrüsenunterfunktion begünstigen.
Höhere Dosen Kaliumiodid in Verbindung mit kaliumsparenden, harntreibenden Mitteln können zu einem erhöhten Kaliumspiegel führen.
Einnahme von Jodid 200 zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken - Siehe Abschnitt 3 unter „Art der Anwendung“.
Schwangerschaft und Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein, oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Anwendung dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Die Einnahme von Iod und iodhaltigen Präparaten sollte nur unter Nutzen-Risiko-Abwägung auf ausdrückliche Verordnung des Arztes erfolgen.
Schwangerschaft
Sowohl ein Iodmangel als auch eine Iodüberdosierung können in der Schwangerschaft zu einer Schädigung des ungeborenen Kindes führen. In der Schwangerschaft besteht ein erhöhter Iodbedarf, so dass eine ausreichende Iodzufuhr besonders wichtig ist. Bei einer Anwendung von Iodpräparaten mit Dosierungen bis zu 200 Mikrogramm täglich sind bisher keine Risiken bekannt geworden. Da Iod die Plazenta durchquert und das ungeborene Kind erreicht, sollten höhere Dosierungen nur bei einem klinisch nachgewiesenen Iodmangel eingenommen werden, um eine Unterfunktion der Schilddrüse und eine Kropfbildung beim ungeborenen Kind zu vermeiden.
Stillzeit
In der Stillzeit besteht ein erhöhter Iodbedarf, so dass eine ausreichende Iodzufuhr besonders wichtig ist. Bei einer Anwendung von Iodpräparaten mit Dosierungen bis zu 200 Mikrogramm täglich sind bisher keine Risiken bekannt geworden. Iod wird in die Muttermilch ausgeschieden und dort angereichert.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Es gibt keine Hinweise darauf, dass Jodid 200 die Verkehrstüchtigkeit, das Bedienen von Maschinen oder das Arbeiten ohne sicheren Halt beeinträchtigt.
3. Wie ist Jodid 200 einzunehmen?
Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Empfohlene Dosis
Kropfvorbeugung bei Iodmangel
Säuglinge und Kinder
  • – ½ Tablette Jodid 200 (entsprechend 50 – 100 Mikrogramm Iod) 1-mal täglich.
  • Für die 50-Mikrogramm-Dosierung stehen Jodid 100 Tabletten mit geringerem Wirkstoffgehalt zur Verfügung.
Jugendliche und Erwachsene
½ – 1 Tablette Jodid 200 (entsprechend 100 – 200 Mikrogramm Iod) 1-mal täglich.
Schwangerschaft und Stillzeit
1 Tablette Jodid 200 (entsprechend 200 Mikrogramm Iod) 1-mal täglich.
Vorbeugung erneuten Kropfwachstums nach Abschluss einer medikamentösen Behandlung oder nach Operation des Iodmangelkropfes
½ – 1 Tablette Jodid 200 (entsprechend 100–200 Mikrogramm Iod) 1-mal täglich.
Behandlung des Iodmangelkropfes
Neugeborene, Kinder und Jugendliche
½ – 1 Tablette Jodid 200 (entsprechend 100–200 Mikrogramm Iod) 1-mal täglich.
Jüngere Erwachsene
1½ – 2½ Tabletten Jodid 200 (entsprechend 300 – 500 Mikrogramm Iod) täglich.
Art der Anwendung
Nehmen Sie Jodid 200 nach einer Mahlzeit mit ausreichend Flüssigkeit (z.B. einem Glas Wasser) ein.
Dauer der Anwendung
Die vorbeugende Gabe von Jodid 200 muss im Allgemeinen über Jahre, nicht selten lebenslang, erfolgen.
Zur Behandlung des Kropfes bei Neugeborenen sind meist 2 – 4 Wochen ausreichend; bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind meist 6 – 12 Monate oder mehr erforderlich. Über die Dauer der Anwendung entscheidet der behandelnde Arzt.
Wenn Sie eine größere Menge von Jodid 200 eingenommen haben, als Sie sollten
Wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Arzt, er wird über eventuell erforderliche Maßnahmen entscheiden. Wenn Sie die Einnahme von Jodid 200 vergessen haben Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.
Wenn Sie die Einnahme von Jodid 200 abbrechen
Wenn Sie die Einnahme von Jodid 200 unterbrechen oder vorzeitig beenden, z.B. aufgrund einer Nebenwirkung, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen. Bei vorbeugender Anwendung von Iodid in jeder Altersstufe sowie bei therapeutischer Anwendung bei Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen ist mit Nebenwirkungen nicht zu rechnen. Es kann allerdings nicht völlig ausgeschlossen werden, dass beim Vorliegen größerer unkontrolliert hormonbildender Bezirke in der Schilddrüse und täglichen Iodgaben von mehr als 150 Mikrogramm eine Schilddrüsenüberfunktion manifest werden kann.
Bei der Anwendung von Jodid 200 zur Therapie eines Kropfes beim Erwachsenen (Dosierung von über 300 bis höchstens 1000 Mikrogramm Iod pro Tag) kann es in Einzelfällen zu einer iodbedingten Schilddrüsenüberfunktion kommen. Voraussetzung dazu sind in den meisten Fällen unkontrolliert hormonbildende Bezirke in der Schilddrüse. Gefährdet sind vor allem ältere Patienten mit lange bestehendem Kropf.
Bei Iodüberempfindlichkeit kann die Einnahme von Jodid 200 zu Fieber, Hautausschlag, Jucken und Brennen der Augen, Reizhusten, Durchfall oder Kopfschmerzen führen. In diesen Fällen ist, nach Rücksprache mit dem Arzt, die Tabletteneinnahme zu beenden.
Wie ist Jodid 200 aufzubewahren?
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton und der Blisterpackung nach „verwendbar bis“ angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.
Aufbewahrungsbedingungen
Die Blisterpackung im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht und Feuchtigkeit zu schützen. Entsorgen Sie Arzneimittel nicht im Abwasser.
Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.

WASCHZETTEL PANTOLIN

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"Pantolin"


Gebrauchsinformation: Information für Anwender (= Waschzettel)


1. Was ist "Pantolin" (Name von der Redaktion geändert)
Pantolin gehört zur Gruppe der sogenannten Kalziumantagonisten.
Pantolin wird angewendet zur Behandlung von
  • hohem Blutdruck (Hypertonie)
  • einer bestimmten Form von Schmerzen im Brustbereich, was als Angina pectoris oder, in einer seltenen Form, als vasospastische Angina bezeichnet wird.
Bei Patienten mit hohem Blutdruck bewirkt Ihr Arzneimittel eine Erweiterung der Blutgefäße, sodass das Blut leichter durchfließen kann.
Bei Patienten mit Angina pectoris wirkt Pantolin indem es die Blutversorgung des Herzmuskels verbessert, der dadurch besser mit Sauerstoff versorgt wird, wodurch wiederum die Schmerzen im Brustbereich verhindert werden. Akute Angina-pectorisSchmerzen im Brustbereich werden durch Ihr Arzneimittel nicht sofort gelindert.


2. Was sollten Sie vor der Einname von "Pantolin" beachten?
Pantolin darf nicht eingenommen werden
  • wenn Sie allergisch gegen Pantolin, einen der in Abschnitt 6 genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels oder einen anderen Kalziumantagonisten sind. Dies kann sich durch Juckreiz, Hautrötung oder Atemprobleme äußern.
  • wenn Sie an stark erniedrigtem Blutdruck (Hypotonie) leiden
  • wenn Sie an schwerer Verengung des Ausflusstraktes der linken Herzkammer leiden (Aortenstenose) oder an einem kardiogenen Schock (dann kann Ihr Herz den Körper nicht mehr mit genügend Blut versorgen)
  • wenn Sie nach einem Herzinfarkt an Herzinsuffizienz leiden.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, bevor Sie Pantolin einnehmen, wenn bei Ihnen eine der folgenden Erkrankungen vorliegt:
  • wenn Sie kürzlich einen Herzinfarkt hatten
  • wenn Sie an Herzinsuffizienz leiden
  • wenn Sie an einem starken Blutdruckanstieg leiden (hypertensive Krise)
  • wenn Sie an einer Erkrankung der Leber leiden
  • wenn Sie älter sind und Ihre Dosis erhöht werden muss
Kinder und Jugendliche
Bei Kindern unter 6 Jahren wurde Pantolin nicht untersucht. Daher sollte Pantolin nur bei Kindern und Jugendlichen mit Bluthochdruck im Alter von 6-17 Jahren angewendet werden (siehe Abschnitt 3). Wegen weiteren Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt.
Einnahme von Pantolin zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden. Pantolin kann andere Arzneimittel beeinflussen oder von anderen Arzneimitteln beeinflusst werden, wie z. B.
  • Ketoconazol, Itraconazol (gegen Pilzerkrankungen)
  • Ritonavir, Indinavir, Nelfinavir (sogenannte Proteasehemmer gegen HIV-Infektionen)
  • Rifampicin, Erythromycin, Clarithromycin (Antibiotika)
  • Hypericum perforatum (Johanniskraut)
  • Verapamil, Diltiazem (Herzmittel)
  • Dantrolen (eine Infusion bei schwerer Störung der Körpertemperatur)
  • Simvastatin (angewendet um den Cholesterinspiegel im Blut zu senken)
  • Tacrolimus, Ciclosporin (zur Kontrolle der Immunantwort des Körpers, zur Annahme des transplantierten Organs durch den Körper)
Pantolin kann Ihren Blutdruck noch weiter senken, wenn Sie bereits andere blutdrucksenkende Arzneimittel anwenden.


Pantolin zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
Personen, die Pantolin einnehmen, sollten keine Grapefruit essen und keinen Grapefruitsaft trinken, weil hierdurch der Blutspiegel des Wirkstoffs Pantolin erhöht werden kann, was möglicherweise zu einem unkontrollierten Anstieg der blutdrucksenkenden Wirkung von Pantolin führt.


Schwangerschaft und Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.


Schwangerschaft
Die Sicherheit von Pantolin während einer Schwangerschaft konnte nicht nachgewiesen werden. Wenn Sie glauben, schwanger zu sein, oder eine Schwangerschaft planen, müssen Sie dies Ihrem Arzt vor der Einnahme von Pantolin sagen.
Stillzeit
Pantolin geht in geringen Mengen in die Muttermilch über. Wenn Sie stillen oder mit dem Stillen beginnen möchten, müssen Sie dies Ihrem Arzt vor der Einnahme von Pantolin sagen.


Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen kann durch Pantolin beeinträchtigt werden. Falls die Tabletten bei Ihnen ein Krankheitsgefühl, Schwindel oder Müdigkeit hervorrufen oder Kopfschmerzen auftreten, fahren Sie kein Auto oder bedienen Sie keine Maschinen und suchen Sie umgehend Ihren Arzt auf.


3. Wie ist Pantolin einzunehmen?
Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau nach Absprache mit Ihrem Arzt ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind. Die empfohlene Anfangsdosis beträgt 76,5 g 1-mal täglich. Die Dosis kann auf 76,8 g 1-mal täglich erhöht werden.
Ihr Arzneimittel kann unabhängig von Mahlzeiten oder Getränken eingenommen werden. Sie sollten Ihr Arzneimittel jeden Tag zur gleichen Zeit mit 1 Glas Wasser einnehmen. Pantolin darf nicht mit Grapefruitsaft eingenommen werden.


Anwendung bei Kindern und Jugendlichen
Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6-17 Jahren beträgt die empfohlene Anfangsdosis 0,2 μg täglich. Die empfohlene Maximaldosis ist 0, 18 μg täglich.
Es ist wichtig, dass Sie die Tabletten regelmäßig einnehmen. Warten Sie nicht, bis die Tabletten aufgebraucht sind, bevor Sie Ihren Arzt aufsuchen.


Wenn Sie eine größere Menge von Pantolin eingenommen haben, als Sie sollten
Wenn Sie zu viele Tabletten eingenommen haben, kann Ihr Blutdruck abfallen oder auch gefährlich niedrig werden. Sie können sich schwindelig, benommen und schwach fühlen oder ohnmächtig werden. Wenn der Blutdruckabfall stark genug ist, kann es zu einem Schock kommen. Ihre Haut kann sich dann kalt und feucht anfühlen und Sie könnten das Bewusstsein verlieren. Begeben Sie sich sofort in medizinische Überwachung, wenn Sie zu viele Pantolin Tabletten eingenommen haben.


Wenn Sie die Einnahme von Pantolin vergessen haben
Dies ist nicht schlimm. Wenn Sie eine Tablette vergessen haben, lassen Sie diese Einnahme vollständig aus. Nehmen Sie die nächste Dosis dann wieder zur gewohnten Zeit ein. Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.


Wenn Sie die Einnahme von Pantolin abbrechen
Ihr Arzt wird Ihnen sagen, wie lange Sie Pantolin einnehmen müssen. Wenn Sie die Anwendung Ihres Arzneimittels beenden, bevor er Sie dazu aufgefordert hat, können Ihre Beschwerden zurückkehren. Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.


4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Suchen Sie sofort Ihren Arzt auf, wenn bei Ihnen nach der Einnahme dieses Arzneimittels die folgenden Nebenwirkungen auftreten.
  • plötzliches Keuchen beim Atmen, Schmerzen im Brustbereich, Kurzatmigkeit oder Atembeschwerden
  • Anschwellen der Augenlider, des Gesichts oder der Lippen
  • Anschwellen der Zunge oder der Kehle, was zu starken Atembeschwerden führt
  • schwere Hautreaktionen einschließlich starker Hautausschlag, Nesselsucht, Hautrötung am ganzen Körper, starkes Jucken, Blasenbildung, Abschälen und Anschwellen der Haut, Entzündung von Schleimhäuten oder andere allergische Reaktionen
  • Herzinfarkt, ungewöhnlicher Herzschlag
  • Bauchspeicheldrüsenentzündung, die zu starken Bauch- und Rückenschmerzen mit ausgeprägtem Unwohlsein führen kann


Die nachfolgende sehr häufige Nebenwirkung wurde berichtet. Wenn Ihnen diese Probleme bereitet oder länger als 1 Woche andauert, sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.


Sehr häufig: kann mehr als 1 von 10 Behandelten betreffen
  • Ödeme (Flüssigkeitsansammlung im Körper)


Die nachfolgenden häufigen Nebenwirkungen wurden berichtet. Wenn Ihnen eine davon erhebliche Probleme bereitet oder länger als 1 Woche andauert, sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen.
Häufig: kann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffen
  • Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit (insbesondere zu Beginn der Behandlung)
  • Herzklopfen (Palpitationen), Hautrötung mit Wärmegefühl
  • Bauchschmerzen, Übelkeit
  • veränderte Darmentleerungsgewohnheiten, Durchfälle, Verstopfung, Verdauungsstörungen
  • Müdigkeit, Schwächegefühl
  • Sehstörungen, Doppeltsehen
  • Muskelkrämpfe
  • Knöchelschwellungen
Weitere Nebenwirkungen, die berichtet wurden, sind nachfolgend aufgeführt. Wenn eine davon Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.


Gelegentlich: kann bis zu 1 von 100 Behandelten betreffen
  • Stimmungsschwankungen, Angst, Depression, Schlaflosigkeit
  • Zittern, Geschmacksstörungen, kurze Bewusstlosigkeit
  • verminderte Empfindlichkeit für Berührungsreize oder Kribbeln in den Extremitäten, Verlust des Schmerzgefühls
  • Ohrgeräusche
  • niedriger Blutdruck
  • Niesen/laufende Nase durch eine Entzündung der Nasenschleimhaut (Rhinitis)
  • Husten
  • Mundtrockenheit, Erbrechen
  • Haarausfall, vermehrtes Schwitzen, Hautjucken, rote Flecken auf der Haut, Hautverfärbung
  • Störungen beim Wasserlassen, vermehrter nächtlicher Harndrang, häufigeres Wasserlassen
  • Erektionsstörungen, Vergrößerung der Brustdrüsen beim Mann
  • Schmerzen, Unwohlsein
  • Gelenk- oder Muskelschmerzen, Rückenschmerzen
  • Gewichtszunahme oder Gewichtsabnahme


Selten: kann bis zu 1 von 1.000 Behandelten betreffen
  • Verwirrung


Sehr selten: kann bis zu 1 von 10.000 Behandelten betreffen
  • Verminderung der weißen Blutkörperchen
  • Verminderung der Blutplättchen, was zu ungewöhnlichen blauen Flecken oder leichtem Bluten führen kann
  • erhöhter Blutzuckerspiegel (Hyperglykämie)
  • eine Nervenstörung, die zu Muskelschwäche, verminderter Empfindlichkeit für Berührungsreize oder Kribbeln führen kann
  • Schwellung des Zahnfleischs
  • aufgeblähter Bauch (Gastritis)
  • gestörte Leberfunktion, Entzündung der Leber (Hepatitis), Gelbfärbung der Haut (Gelbsucht), Anstieg der Leberenzyme, wodurch bestimmte medizinische Tests beeinflusst werden können
  • erhöhte Muskelanspannung
  • entzündliche Reaktionen der Blutgefäße, häufig mit Hautausschlag
  • Lichtempfindlichkeit
Nicht bekannt: Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar
  • Zittern, starre Haltung, maskenhaftes Gesicht, langsame Bewegungen und schlurfender, unausgewogener Gang
Wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.

BANK AGB

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AGB der Reibach-Bank



GRUNDREGELN FÜR DIE BEZIEHUNG ZWISCHEN KUNDE UND BANK


1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

(1) Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäftsstellen der Bank (im folgenden Bank genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapiergeschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäftsstellen, sichert das Pfandrecht der Bank (Nummer 14 dieser Geschäftsbedingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen.

(2) Änderungen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.


2. Bankgeheimnis und Bankauskunft

(1) Bankgeheimnis Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

(2) Bankauskunft Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.

(3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.

(4) Empfänger von Bankauskünften Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.


3. Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden

(1) Haftungsgrundsätze Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr.11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

(2) Weitergeleitete Aufträge Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.

(3) Störung des Betriebs Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.


4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.


5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.


6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden

(1) Geltung deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für Inlandskunden Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Bank selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden.

(3) Gerichtsstand für Auslandskunden Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.


KONTOFÜHRUNG


7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung)

(1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

(2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.


8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank

(1) Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat.

(2) Nach Rechnungsabschluss Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.

(3) Information des Kunden; Zinsberechnung Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die Bank hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.


9. Einzugsaufträge

(1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

(2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag (Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember) – bei SEPA-Firmenlastschriften nicht spätestens am dritten Bankarbeitstag – nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden.


10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten

(1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

(2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

(3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(4) Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.


MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN


11. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.

(2) Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN (Internationale Bankkontonummer) und BIC (Bank-Identifizierungs-Code) sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.

(3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrags Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.

(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depotund Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.

(5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von Aufträgen des Kunden oder über Zahlungen, die der Kunde erwartet).


KOSTEN DER BANKDIENSTLEISTUNGEN


12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen

(1) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang“ oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im „Preisaushang“ oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im „Preisaushang“ oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergeben sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“, soweit der „Preisaushang“ und das „Preisund Leistungsverzeichnis“ übliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum Beispiel Geschäftskunden), ausweisen. Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Bankleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang“ oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Im Übrigen bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).

(3) Nicht entgeltfähige Leistungen Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.

(4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen.

(5) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die von Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Konto- und Depotführung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die vorstehende Vereinbarung gilt gegenüber Verbrauchern nur dann, wenn die Bank Entgelte für Hauptleistungen ändern will, die vom Verbraucher im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich vereinbaren.

(6) Ersatz von Aufwendungen Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung von Entgelten von Zahlungsdiensterahmenverträgen (z. B. Girovertrag) richtet sich nach Absatz 5.


SICHERHEITEN FÜR DIE ANSPRÜCHE DER BANK GEGEN DEN KUNDEN


13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten


(1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so besteht für die Bank ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

(2) Veränderung des Risikos Hat die Bank bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kunden zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn – sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen oder – sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. Der Besicherungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind. Übersteigt der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn in einem vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Abs. 2 BGB keine oder keine abschließenden Angaben über Sicherheiten enthalten sind.

(3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die Bank eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die Bank, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nr. 19 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor hierauf hinweisen.


14.Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank


(1) Einigung über das Pfandrecht Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).

(2) Gesicherte Ansprüche Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen inund ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

(3) Ausnahmen vom Pfandrecht Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der Bank selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die Bank im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die von der Bank selbst ausgegebenen eigenen Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank.

(4) Zins- und Gewinnanteilscheine Unterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen.


15.Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontierten Wechseln


(1) Sicherungsübereignung Die Bank erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. An diskontierten Wechseln erwirbt die Bank im Zeitpunkt des Wechselankaufs uneingeschränktes Eigentum; belastet sie diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das Sicherungseigentum an diesen Wechseln.

(2) Sicherungsabtretung Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Bank über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).

(3) Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

(4) Gesicherte Ansprüche der Bank Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt.


16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung


(1) Deckungsgrenze Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.

(2) Freigabe Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben).

(3) Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.


17.Verwertung von Sicherheiten


(1) Wahlrecht der Bank Wenn die Bank verwertet, hat die Bank unter mehreren Sicherheiten die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen.

(2) Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Bank dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht.


KÜNDIGUNG


18. Kündigungsrechte des Kunden

(1) Jederzeitiges Kündigungsrecht Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(2) Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

(3) Gesetzliche Kündigungsrechte Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.


19. Kündigungsrechte der Bank


(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.

(2) Kündigung unbefristeter Kredite Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.

(3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, – wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die Bank verbundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat oder – wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist oder – wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nummer 13 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der Bank gesetzten angemessenen Frist nachkommt. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich.

(4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung wegen Verzuges mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.

(5) Kündigung eines Basiskontovertrages Einen Basiskontovertrag kann die Bank nur nach den zwischen der Bank und dem Kunden auf Grundlage des Zahlungskontengesetzes getroffenen Vereinbarungen und den Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes kündigen.

(6) Abwicklung nach einer Kündigung Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung ei- 40.000 (07/18) 5 nes Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke).


SCHUTZ DER EINLAGEN


20. Einlagensicherungsfonds

(1) Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn

(i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Namensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und
(ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Regelungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht.

(2) Sicherungsgrenzen Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www. bankenverband.de abgefragt werden.

(3) Geltung des Statuts des Einlagensicherungsfonds Wegen weiterer Einzelheiten der Sicherung wird auf § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.

(4) Forderungsübergang Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über.

(5) Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN/OMBUDSVERFAHREN



21. Beschwerde- und Alternative Streitbeilegungsverfahren Der Kunde hat folgende außergerichtliche Möglichkeiten:

– Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail).
– Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten.
– Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.
– Die Europäische Kommission hat unter ... eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

WASCHZETTEL GRIPEX

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Dieser Waschzettel wurde mittels Maschinenübersetzung (mit www.linguee.de) aus dem Persischen ins Deutsche übersetzt.
Ist diese Übersetzung fehlerfrei? Welche Stellen sollten an Hand des originals noch mal überprüft werden? Wo kann man am stilistisch noch etwas verbessern? Stellen sie den Waschzettel um, so dass er den deutschen Standards entspricht. (s. Die deutschen Waschzettel, die wir vorher behandelt haben)



„GrippEx“ (Name von der Redaktion geändert)


Injizierbare Suspension in einer vorgefüllten Spritze
Quadrivalenter Influenza-Impfstoff (inaktiviert, fragmentiertes Virion)
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung, die eine schnelle Identifizierung neuer Sicherheitsinformationen ermöglicht. Sie können dazu beitragen, indem Sie alle von Ihnen beobachteten unerwünschten Reaktionen melden. Siehe am Ende von Abschnitt 4, wie Sie unerwünschte Reaktionen melden können.
Bitte lesen Sie diese Packungsbeilage sorgfältig, bevor Sie oder Ihr Kind geimpft werden, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.
  • Bewahren Sie diese Packungsbeilage auf. Sie müssen es vielleicht noch einmal lesen.
  • Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das Pflegepersonal.
  • Dieses Arzneimittel wurde Ihnen oder Ihrem Kind persönlich verschrieben. Geben Sie es nicht an andere weiter.
  • Wenn Sie oder Ihr Kind Nebenwirkungen bemerken, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder das Pflegepersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Siehe Abschnitt 4.


Was enthält diese Packungsbeilage?
1. Was ist GrippEx, Suspension zur Injektion in einer Fertigspritze und wann wird es angewendet?
2. Welche Informationen sollten vor der Anwendung von GrippEx Suspension zur Injektion in einer Fertigspritze beachtet werden?
3. Wie verwende ich GrippEx Suspension zur Injektion in einer Fertigspritze?
4. Was sind die möglichen Nebenwirkungen?
5. Wie lagere ich GrippEx Suspension zur Injektion in einer Fertigspritze?
6. Verpackungsinhalt und weitere Informationen.


1. WAS IST GrippEx Suspension zur Injektion in einer Fertigspritze UND WAS WIRD DAMIT VERWENDET?
Pharmakotherapeutische Klasse: Influenza-Impfstoff
GrippEx ist ein Impfstoff. Dieser Impfstoff, der Ihnen oder Ihrem Kind ab dem Alter von 6 Monaten verabreicht wird, hilft, Sie oder Ihr Kind vor der Grippe zu schützen.
Wenn eine Person GrippEx erhält, entwickelt das Immunsystem (das natürliche Abwehrsystem des Körpers) einen eigenen Schutz (Antikörper) gegen die Krankheit. Wenn der Impfstoff während der Schwangerschaft verabreicht wird, trägt er zum Schutz der schwangeren Frau bei, aber auch zum Schutz ihres Kindes/ihrer Kinder von der Geburt bis zum Alter von etwa 6 Monaten durch die Übertragung des Schutzes von der Mutter auf das Kind während der Schwangerschaft (siehe auch Abschnitte 2 und 3).
Keiner der Bestandteile des Impfstoffs kann Influenza verursachen.
GrippEx muss gemäß den offiziellen Empfehlungen verwendet werden.
Influenza ist eine Krankheit, die sich schnell ausbreiten kann und durch verschiedene Stämme verursacht wird, die sich jedes Jahr ändern können. Aufgrund der möglichen Veränderung der jährlich zirkulierenden Stämme und der erwarteten Schutzdauer des Impfstoffs wird empfohlen, sich jedes Jahr impfen zu lassen. Das größte Risiko, an einer Grippe zu erkranken, besteht in den kältesten Monaten, zwischen Oktober und März. Wenn Sie oder Ihr Kind im Herbst nicht geimpft wurden, ist es möglich, sich bis zum Frühjahr impfen zu lassen, denn bis dahin besteht für Sie oder Ihr Kind das Risiko, die Grippe zu bekommen. Ihr Arzt kann Ihnen den besten Zeitpunkt für die Impfung empfehlen.
GrippEx soll Sie oder Ihr Kind etwa 2-3 Wochen nach der Injektion vor den vier im Impfstoff enthaltenen Virusstämmen schützen. Auch wenn Sie oder Ihr Kind unmittelbar vor oder nach der Impfung exponiert sind, können Sie oder Ihr Kind erkranken, wobei die Inkubationszeit der Gippe bis zu einigen Tagen betragen kann.
Der Impfstoff schützt Sie oder Ihr Kind nicht vor Erkältungen, auch wenn einige der Symptome der Grippe ähneln.


2. WELCHE INFORMATIONEN SOLLTEN VOR DER ANWENDUNG VON GrippEx Suspension zur Injektion in einer Fertigspritze BEKANNT SEIN?


Um sicher zu sein, dass GrippEx für Sie oder Ihr Kind geeignet ist, ist es wichtig, dass Sie Ihren Arzt oder Apotheker informieren, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie oder Ihr Kind zutrifft. Wenn Sie etwas nicht verstehen, bitten Sie Ihren Arzt oder Apotheker, es Ihnen zu erklären.
Verwenden Sie niemals GrippEx :
  • Wenn Sie oder Ihr Kind allergisch sind:
  • zu den Wirkstoffen, oder
  • eine der anderen Komponenten dieses Impfstoffs (erwähnt in Abschnitt 6), oder
  • Bestandteile, die in sehr geringen Mengen vorhanden sein können, wie Eier (Ovalbumin, Hühnereiweiß), Neomycin, Formaldehyd oder Octoxinol-9,
  • Wenn Sie oder Ihr Kind eine Krankheit mit hohem oder mäßigem Fieber oder eine akute Erkrankung haben, sollte die Impfung bis nach der Genesung verschoben werden.


Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder dem medizinischen Fachpersonal, bevor Sie GrippEx anwenden.
Vor der Impfung sollten Sie Ihren Arzt informieren, wenn Sie oder Ihr Kind :
  • eine schwache Immunantwort haben (Immundefekt oder Einnahme von Medikamenten, die das Immunsystem beeinflussen),
  • an Blutungsstörungen leiden oder leicht zu Blutergüssen neigen.
Ihr Arzt wird entscheiden, ob Sie oder Ihr Kind geimpft werden sollten.
Ohnmachtsanfälle können (besonders bei Jugendlichen) nach oder sogar vor jeder Injektion mit einer Nadel auftreten. Sprechen Sie auch mit Ihrem Arzt oder dem Pflegepersonal, wenn Sie oder Ihr Kind bei einer früheren Injektion ohnmächtig geworden sind.
Wie bei allen Impfstoffen ist es möglich, dass GrippEx nicht jeden Geimpften vollständig schützt.
Nicht alle Kinder unter 6 Monaten, die von geimpften Frauen während der Schwangerschaft geboren wurden, sind möglicherweise nicht geschützt.

.Wenn Sie oder Ihr Kind aus irgendeinem Grund innerhalb weniger Tage nach der Grippeschutzimpfung eine Blutuntersuchung durchführen lassen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Falsch positive Testergebnisse wurden bei einigen wenigen Patienten beobachtet, die erst kürzlich geimpft wurden.


Kinder
Die Anwendung von GrippEx wird für Kinder unter 6 Monaten nicht empfohlen.


Andere Arzneimittel und GrippEx
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie oder Ihr Kind andere Impfstoffe oder Arzneimittel einnehmen, kürzlich eingenommen haben oder möglicherweise einnehmen werden.
  • GrippEx kann gleichzeitig mit anderen Impfstoffen verabreicht werden, jedoch an verschiedenen Gliedmaßen.
  • Die immunologische Reaktion kann durch immunsuppressive Behandlungen wie Kortikosteroide, zytotoxische Medikamente oder Strahlentherapie verringert werden.


Trächtigkeit und Stillen
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, dass Sie schwanger sein könnten, fragen Sie vor der Anwendung dieses Impfstoffs Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
GrippEx kann in jedem Stadium der Schwangerschaft angewendet werden.
GrippEx kann während der Stillzeit angewendet werden.
Ihr Arzt/Apotheker kann entscheiden, ob Sie GrippEx erhalten sollen oder nicht.


Fahren und Verwenden von Maschinen
GrippEx hat keinen oder einen zu vernachlässigenden Einfluss auf die Fähigkeit, Fahrzeuge zu führen und Maschinen zu bedienen.


GrippEx enthält Kalium und Natrium.
Dieses Arzneimittel enthält weniger als 1 mmol Kalium (39 mg) und weniger als 1 mmol Natrium (23 mg) pro Dosis, d. h. es ist im Wesentlichen "kaliumfrei" und "natriumfrei"


3. WIE IST GrippEx Injektionssuspension in einer Fertigspritze ANZUWENDEN?


Dosierung
Erwachsene erhalten eine Dosis von 0,5 ml
Verwendung bei Kindern
Kinder im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren erhalten eine Dosis von 0,5 ml.
Wenn Ihr Kind unter 9 Jahre alt ist und noch nicht gegen die Grippe geimpft wurde, sollte eine zweite Dosis von 0,5 ml nach einem Abstand von mindestens 4 Wochen verabreicht werden.
Wenn Sie schwanger sind, kann die 0,5-ml-Dosis, die Sie während der Schwangerschaft erhalten, Ihr Kind von der Geburt bis zum Alter von fast 6 Monaten schützen. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach weiteren Informationen.


Wie wird GrippEx eingenommen?
Ihr Arzt oder die Krankenschwester verabreicht die empfohlene Dosis des Impfstoffs durch eine Injektion in den Muskel oder unter die Haut.
Wenn Sie oder Ihr Kind mehr GrippEx erhalten haben, als Sie hätten erhalten sollen, wird Ihnen Ihr Arzt oder die Krankenschwester die empfohlene Impfdosis geben.
In einigen Fällen wurde versehentlich eine höhere als die empfohlene Dosis verabreicht. In diesen Fällen, wenn Nebenwirkungen berichtet wurden, waren diese wie beschrieben nach Verabreichung der empfohlenen Dosis (siehe Abschnitt 4).
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung dieses Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach weiteren Informationen.


4. WAS SIND DIE MÖGLICHEN NEBENWIRKUNGEN?


Wie alle Arzneimittel kann auch dieser Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.


Allergische Reaktionen
Wenden Sie sich sofort an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal oder gehen Sie in die Notaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses, wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind eine lebensbedrohliche allergische Reaktion auftritt (gilt als selten: betrifft bis zu 1 von 1000 Personen).
Zu den Symptomen können Hautausschlag, Juckreiz, Nesselsucht, Rötung, Atembeschwerden, Kurzatmigkeit, Anschwellen von Gesicht, Lippen, Rachen oder Zunge, kalte und feuchte Haut, Herzklopfen, Schwindel, Ohnmachtsgefühl oder Ohnmacht gehören. Andere Nebenwirkungen, die bei Erwachsenen und älteren Menschen berichtet wurden
Häufiges Sortieren (kann mehr als eine Person auf W betreffen) [Handkorrektur: Häufige Frequenz: mehr als eine Person von 10]
  • Kopfschmerzen, Muskelschmerzen (Myalgie), Unwohlsein (Häufig bei älteren Menschen), Schmerzen an der Injektionsstelle.


Häufig (kann bis zu 1 von 10 Personen betreffen) :
  • Fieber (Ungewöhnlich bei älteren Menschen), Schüttelfrost, Reaktionen an der Injektionsstelle: Rötung (Erythem), Schwellung, Verhärtung (Induration),


Ungewöhnlich (kann bis zu 1 von 100 Personen betreffen) :
  • Schwindel (Selten bei Erwachsenen), Durchfall, Übelkeit (Selten bei älteren Menschen), Müdigkeit, Reaktionen an der Injektionsstelle: Bluterguss (Ekchymose), Juckreiz (Pruritus) und Erwärmung.
  • Hitzewallungen: werden nur bei älteren Menschen beobachtet.
  • Schwellung der Lymphknoten am Hals, in den Achselhöhlen oder in der Leiste (Lymphadenopathie): wird nur bei Erwachsenen beobachtet.


Selten (kann 1 von 1000 Personen betreffen):
  • Störungen der Wahrnehmung von Berührung, Schmerz, Hitze und Kälte (Parästhesien), Schläfrigkeit, vermehrtes Schwitzen (Hyperhidrose), ungewöhnliche Müdigkeit und Schwäche (Asthenie), grippeähnliches Syndrom.
  • Gelenkschmerzen (Arthralgie), Beschwerden an der Injektionsstelle: nur bei Erwachsenen beobachtet.


Andere Nebenwirkungen, die bei Kindern im Alter von 3-17 Jahren berichtet wurden
Sehr häufig (kann mehr als 1 von 10 Personen betreffen) :
  • Kopfschmerzen, Muskelschmerzen (Myalgie), Unwohlsein, Schüttelfrost Reaktionen an der Injektionsstelle: Schmerzen, Schwellung, Rötung (Erythem) Verhärtung (Induration)
  • Häufig bei Kindern im Alter von 9 bis 17 Jahren.


Häufig (kann bis zu 1 von 10 Personen betreffen):
  • Fieber, Blutergüsse an der Injektionsstelle.


Ungewöhnlich (kann bis zu 1 von 100 Personen betreffen) bei Kindern im Alter von 3 bis 8 Jahren:
  • Vorübergehende Verringerung der Anzahl bestimmter Teile des Blutes, der sogenannten Blutplättchen; eine geringe Anzahl davon kann zu Blutergüssen oder übermäßigen Blutungen führen (transiente Thrombozytopenie): nur bei einem Kind im Alter von 3 Jahren gesehen.
  • Stöhnen, Erregung.
  • Schwindel, Durchfall, Erbrechen, Oberbauchschmerzen, Gelenkschmerzen (Arthralgie), Müdigkeit, Wärme an der Injektionsstelle.


Ungewöhnlich (kann bis zu 1 von 100 Personen betreffen) bei Kindern im Alter von 9 bis 17 Jahren:
  • Durchfall, Juckreiz (Pruritus) an der Injektionsstelle.


Andere unerwünschte Wirkungen, die bei Kindern im Alter von 6-35 Monaten berichtet wurden
Sehr häufig (kann mehr als 1 von 10 Personen betreffen) :
  • Erbrechen, Muskelschmerzen (Myalgie), Reizbarkeit, Appetitlosigkeit (Selten bei Kindern unter 24 Monaten), allgemeines Unwohlsein (Nicht häufig bei Kindern im Alter von 24 bis 35 Monaten), Fieber.
  • Reaktionen an der Injektionsstelle: Schmerzen/Empfindlichkeit, Rötung (Erythem).
  • Kopfschmerzen: nur bei Kindern ab einem Alter von 24 Monaten beobachtet.
  • Schläfrigkeit, ungewöhnliches Weinen: wird nur bei Kindern unter 24 Monaten beobachtet.


Häufig (kann bis zu 1 von 10 Personen betreffen):
  • Schüttelfrost: wird nur bei Kindern ab 24 Monaten beobachtet.
  • Reaktionen an der Injektionsstelle: Verhärtung (Induration), Schwellung, Bluterguss.


Ungewöhnlich (kann bis zu 1 von 100 Personen betreffen):
  • Diarrhöe, Überempfindlichkeit.


Selten (kann bis zu 1 von 1000 Personen betreffen): Diarrhöe, Überempfindlichkeit:
  • Grippeähnliches Syndrom, Reaktionen an der Injektionsstelle: Ausschlag, Pruritus (Juckreiz).


Bei Kindern im Alter von 6 Monaten bis 8 Jahren, die 2 Dosen erhielten, waren die unerwünschten Ereignisse nach der ersten und zweiten Dosis gleich. Bei Kindern im Alter von 6 bis 35 Monaten können nach der zweiten Dosis weniger unerwünschte Ereignisse auftreten.


Wenn sie beobachtet werden, treten Nebenwirkungen in der Regel innerhalb von 3 Tagen nach der Impfung auf und verschwinden von selbst innerhalb von 1 bis 3 Tagen nach Beginn. Die beobachteten unerwünschten Wirkungen waren von geringer Intensität.

Unerwünschte Wirkungen traten bei älteren Menschen im Allgemeinen seltener auf als bei Erwachsenen und Kindern.


Die folgenden unerwünschten Wirkungen wurden nach der Verabreichung von GrippEx berichtet. Diese unerwünschten Wirkungen können bei GrippEx auftreten:
  • Schmerzen in der Nervenbahn (Neuralgie), Krämpfe, neurologische Störungen, die Nackensteifigkeit, Verwirrtheit, Taubheit, Schmerzen und Schwäche in den Gliedmaßen, Verlust des Gleichgewichts, Verlust der Reflexe, Lähmung eines Teils oder des ganzen Körpers (Enzephalomyelitis, Neuritis und Guillain-Barré-Syndrom) umfassen können.
  • Entzündungen der Blutgefäße (Vaskulitis), die zu Hautausschlägen und in sehr seltenen Fällen zu vorübergehenden Nierenproblemen führen können.
  • Vorübergehende Thrombozytopenie, Lymphadenopathie, Parästhesie in anderen Altersgruppen als denjenigen, die oben für diese unerwünschten Wirkungen beschrieben wurden.


Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie oder Ihr Kind Nebenwirkungen bemerken, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder dem medizinischen Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das nationale Meldesystem melden: Nationale Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten (NAMHP) und das Netzwerk der regionalen Pharmakovigilanz-Zentren - Website: www.signalement-sante.gouv.fr.
Indem Sie Nebenwirkungen melden, helfen Sie, mehr Informationen über die Sicherheit des Arzneimittels zu erhalten.


5. WIE IST GrippEx Injektionssuspension in einer Fertigspritze zu lagern?


Bewahren Sie diesen Impfstoff außer Sichtweite und außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Verwenden Sie diesen Impfstoff nicht mehr nach dem auf dem Etikett und der Packung angegebenen Verfallsdatum nach EXE Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des jeweiligen Monats.
Im Kühlschrank aufbewahren (zwischen 2°C und 8°C). Nicht einfrieren. Lagern Sie die Spritze in der Umverpackung vor Licht geschützt. Entsorgen Sie das Arzneimittel nicht über den Abfluss oder den Hausmüll. Bitten Sie Ihren Apotheker, Arzneimittel, die Sie nicht mehr verwenden, zu entsorgen. Dies trägt zum Schutz der Umwelt bei.


6. VERPACKUNGSINHALT UND SONSTIGE INFORMATIONEN


Was GrippEx enthält
Die Wirkstoffe sind: Influenza-Virus (inaktiviert, fragmentiert) der folgenden Stämme:
  • A/Guangdong-Maonan/(H1N1)- analoger Stamm; (A/Guangdong-Maonan/2019 (H3N2) - analoger Stamm (A/Hong Kong/2671/2019, IVR-208) 15 Mikrogramm HA (gezüchtet auf embryonierten Eiern von Hühnern aus gesunden Beständen) A/Hong Kong/2671/2019 (H3N2) - analoger Stamm (A/Hong Kong/2671/2019, IVR-208) 15 Mikrogramm HA
  • B/Washington/02/2019 - analoger Stamm (B/Washington/02/2019, Wildtyp) 15 Mikrogramm HA
  • B/Phuket/3073/2013 - analoger Stamm (B/Phuket/3073/2013, Wildtyp) 15 Mikrogramm HA
Pro 0,5 ml Dosis


Dieser Impfstoff entspricht den Empfehlungen der WHO (Weltgesundheitsorganisation) (in der nördlichen Hemisphäre) und der EU-Entscheidung für die Saison 1952/1953.
  • Weitere Bestandteile sind: eine Pufferlösung mit Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Dinatriumphosphat-Dihydrat, Monokaliumphosphat und Wasser für Injektionszwecke.
Inhaltsstoffe wie Eier (Ovalbumin, Hühnereiweiß), Neomycin, Formaldehyd und Octoxinol-9 können in sehr geringen Mengen vorhanden sein (siehe Abschnitt 2).


Was ist GrippEx und was ist der Inhalt der äußeren Verpackung?
Der Impfstoff ist nach leichtem Schütteln eine opalisierende, farblose Flüssigkeit.
GrippEx ist eine injizierbare Suspension, die in einer 0,5 mL Fertigspritze, mit aufgesetzter Nadel oder ohne Nadel, in Schachteln zu 1,10 oder 20 Stück geliefert wird.
Nicht alle Präsentationen dürfen vermarktet werden.
Inhaber der Marktzulassung: ...
Marktzulassung Betreiber: ...
Hersteller: ...
Bezeichnungen des Arzneimittels in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums
Dieses Medikament ist in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes unter folgenden Namen zugelassen: In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.


Mitgliedsstaaten:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien. Slowenien, Schweden
Name: GrippEx


Das letzte Datum, an dem diese Mitteilung überarbeitet wurde, ist: 01/04/2001.
Andere
Ausführliche Informationen zu diesem Medikament finden Sie auf der Website …


Die folgenden Informationen sind ausschließlich für medizinisches Fachpersonal bestimmt:
Wie bei allen injizierbaren Impfstoffen wird empfohlen, immer eine angemessene medizinische Behandlung bereitzuhalten und den Patienten im Falle einer anaphylaktischen Reaktion nach ( Verabreichung des Impfstoffs zu überwachen.
Der Impfstoff sollte vor der Verwendung auf Raumtemperatur gebracht werden.
Vor Gebrauch schütteln. Führen Sie vor der Verabreichung eine Sichtprüfung durch.
Der Impfstoff sollte nicht verwendet werden, wenn sich Fremdpartikel in der Suspension befinden.
Es sollte nicht mit anderen Medikamenten in der gleichen Spritze gemischt werden.
Dieser Impfstoff sollte nicht direkt in ein Blutgefäß injiziert werden.
Sie sehen auch Abschnitt 3 Wie ist GrippEx Suspension zur Injektion in einer Fertigspritze anzuwenden?